„Krone“-Ombudsfrau

EU-Versicherungsposse um Grenzgängerin

Ombudsfrau
12.08.2019 18:00

Für Menschen, die in Grenznähe wohnen, ist es oft üblich, länderübergreifend zu arbeiten, zum Arzt zu gehen oder einzukaufen. Auch für Leserin Franziska U. aus Oberösterreich war das so. Eine EU-Bestimmung hat für sie jetzt eine neue Grenze geschaffen. Seit kurzem muss die Pensionistin Besuche bei ihren vertrauten Ärzten in Deutschland aus der eigenen Tasche bezahlen, obwohl sie dort viele Jahre gearbeitet hat. 

Aufgrund der Grenznähe hat Franziska U. jahrzehntelang in Deutschland gearbeitet. Sie war als sogenannte Grenzgängerin dort auch rund 40 Jahre lang krankenversichert. Für sie war es auch üblich, Arztbesuche in Deutschland zu erledigen. Seit März bekommt sie zusätzlich in Österreich eine kleine Pension - aufgrund der Anrechnung ihrer Kindererziehungszeiten. Damit ist sie nun vorrangig an ihrem Heimatort bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) versichert. „Mir wurde gleichzeitig meine deutsche Versicherungskarte entzogen und damit kann ich meine vertrauten Ärzte in Deutschland nicht mehr aufsuchen“, wandte sich die Oberösterreicherin an uns.

(Bild: ©pictworks - stock.adobe.com)

Laut OÖGKK steckt der Teufel wie so oft im Detail. Laut der betreffenden EU-Bestimmung haben ehemalige Grenzgänger, die in mindestens zwei EU-Staaten erwerbstätig waren und auch eine Alters- oder Invaliditäts-Pension aus dem Wohnortstaat erhalten, sehr wohl Anspruch darauf, im ehemaligen Beschäftigungsstaat weiterhin Leistungen aus der Krankenversicherung zu beziehen. ABER: Frau U. bekommt aus Österreich „nur“ eine Pensionsleistung aufgrund der Kindererziehungszeiten, was zwar bewirkt hat, dass sie nun bei OÖGKK krankenversichert ist, aber nicht mehr in Deutschland, wo sie jahrezehntelang gearbeitet hat und von wo sie eine Pension bezieht. Laut OÖGKK hat die Oberösterreicherin die Möglichkeit, Arztbesuche in Deutschland selbst zu bezahlen und dann eine Kostenerstattung in Österreich zu beantragen. 

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