Der deutsche Konfitürehersteller will mit seiner Unterlassungsklage erreichen, dass das Tiroler Unternehmen die Wortbildmarke "darbo naturrein" und den Werbeslogan "In Darbo naturrein kommt nur Natur rein" nicht mehr verwenden darf. Für Zentis sei durch Laboranalysen bewiesen, dass in Konfitüren von Darbo Schadstoffe enthalten seien, die den erlaubten Rahmen überschreiten würden. Außerdem stößt man sich an dem Hinweis auf den Darbo-Etiketten, dass es sich um ein überliefertes Tiroler Rezept handle. Das ist für den deutschen Konzern irreführend.
"Wir sehen dem Verfahren mit Gelassenheit entgegen. Aus unserer Sicht hat sich seit dem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2000 nichts geändert", meinte Vorstandsvorsitzender Martin Darbo. Vielleicht fühle sich Zentis durch die Präsenz von Darbo am deutschen Markt gestört.
"Wir halten uns an die Bestimmungen des Lebensmittelcodex"
An der rechtmäßigen Verwendung des Begriffes "naturrein" sei nicht zu rütteln. "Wir halten uns streng an die Bestimmungen des österreichischen Lebensmittelcodex. Und demnach gilt eine Konfitüre als naturrein, wenn sie ausschließlich aus Früchten, Gelierzucker und Zitronensaftkonzentrat hergestellt wird", erklärte Darbo. Genau das sei bei den naturreinen Darbo-Konfitüren der Fall. Man arbeite mit den Rohstofflieferanten zwecks Qualitätssicherung eng zusammen und lassen die Rohwaren laufend und sehr intensiv von externen akkreditierten Labors untersuchen. "Wir gehen davon aus, dass Zentis die behaupteten Grenzwertüberschreitungen von Pflanzenschutzmitteln nicht belegen kann", so der Vorstandsvorsitzende.
Um die Bezeichnung "naturrein" auf den Etiketten des Tiroler Unternehmens war es auch in dem vierjährigen Rechtsstreit mit dem deutschen Verein für Unwesen in Handel und Gewerbe gegangen, der die Bezeichnung als Täuschung des Konsumenten in Deutschland verbieten lassen wollte. Der EuGH entschied im April 2000 zugunsten von Darbo und urteilte, dass es sich dabei nicht um Irreführung des Konsumenten handle. Gartenfrüchte seien "zwangsläufig" der Umweltverschmutzung und Pestiziden ausgesetzt und überdies seien die in der Marmelade festgestellten Blei-, Cadmium- und Pestizidrückstände nur sehr gering, wurde die Entscheidung damals begründet.
Bis zum 15. Juni muss Darbo eine Klagebeantwortung liefern.
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