„Brauchte Herztropfen“

80.300 Euro Strafe, weil Lenker keine Auskunft gab

Oberösterreich
21.07.2019 07:30

Den gebürtigen Linzer Ronald W. (56) traf fast der Schlag („ich hab‘ Herztropfen gebraucht“), als er einen Brief der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg (Kärnten) öffnete. Bei dem Schreiben handelte es sich um eine Strafverfügung wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft. Die Strafe, die ihm dafür nun aufgebrummt wurde, ist exorbitant: 80.300 Euro!

„Mein Klient hat mich mitten in der Nacht angerufen. Er war fix und fertig und hat mich angefleht, das finanzielle Damoklesschwert irgendwie noch von ihm abzuwenden“, sagt der Linzer Rechtsanwalt Roland Gabl.

Auf Südautobahn von Radargerät geblitzt
 Was war passiert? Der gebürtige Linzer Ronald W., der im deutschen Regensburg eine Maschinenbaufirma betreibt und beruflich viel im Auto unterwegs ist, war offenbar am 7. November 2018 gegen 8.46 Uhr bei einer Fahrt Richtung Italien auf der Südautobahn (A2) bei Bad St. Leonhard mit stark überhöhter Geschwindigkeit von einem Radargerät geblitzt worden. Die Aufnahmen zeigen den auf ihn zugelassenen Hyundai allerdings nur von hinten, wodurch der Lenker nicht erkennbar ist.

Unbeantwortetes Schreiben
 Ein Brief der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg, in dem W. aufgefordert worden sein soll, den Fahrzeuglenker bekannt zugeben, blieb leider unbeantwortet. „Ich kann mich an kein solches Schreiben erinnern“, betont der Unternehmer.

„Ich hab Herztropfen nehmen müssen“
Als Konsequenz daraus wurde ihm nun eine Verwaltungsstrafe aufgebrummt, die es in sich hat. In einer Höhe, die beim gesundheitlich angeschlagenen 56-Jährigen Herzprobleme auslöste. „Ich hab’ Herztropfen nehmen müssen und die ganze Nacht nichts geschlafen“, erzählt er. Rechtsanwalt Gabl hat bereits Einspruch erhoben: „Das kann nur ein Schreibfehler sein - die Maximalstrafe für dieses Vergehen liegt bei 5000 Euro.“

Jürgen Pachner, Kronen Zeitung

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