Vor der Sommerpause hat der Nationalrat noch eine Neuregelung der Parteienfinanzierung beschlossen, die jetzt in Kraft tritt. Die neuen Bestimmungen bringen vor allem eine Beschränkung der Parteispenden, nicht aber jene zusätzlichen Prüfkompetenzen, die der Rechnungshof gefordert hatte. Einzelpersonen und Unternehmen dürfen künftig maximal 7500 Euro pro Jahr an eine Partei spenden. Gleichzeitig wird eine jährliche Spendenobergrenze pro Partei von 750.000 Euro festgelegt. Die Regeln gelten bereits für den Wahlkampf. Aber diese Lösung sei nicht die beste, sagt Marion Breitschopf, Redaktionsleiterin bei meineabgeordneten.at und Transparenzexpertin, im Interview mit Damita Pressl bei krone.tv.
Die jetzige Regelung sei nicht hinreichend vorbereitet worden, sie sei übereilt und ohne Einbezug von Experten beschlossen worden, sagt Breitschopf. Anzustreben wäre viel eher ein großer, einstimmiger und überparteilicher Konsens.
„Die haben das halt so gemacht, dass es sie am wenigsten trifft“
Von außen entstehe der Eindruck, dass sich zwei Parteien das Gesetz so hingeschrieben hätten, wie sie das brauchen können, meint Breitschopf - denn eine Einschränkung bei Großspenden trifft die ÖVP und die NEOS härter als die SPÖ und die FPÖ. Dass die neue Regelung lange so stehen bleibt, glaubt die Expertin nicht. „Ich nehme an, dass es Nachbesserungen bereits im Herbst geben wird.“
Kritik an Rechnungshof „absolut unzulässig“
Sehr kritisch sieht Breitschopf auch die Behauptung von SPÖ und FPÖ, der Rechnungshof sei nicht unparteiisch. Solche Institutionen zu diskreditieren, sei demokratiepolitisch extrem bedenklich. Warum der Rechnungshof Prüfkompetenzen brauche? Breitschopf erklärt: „Wenn ich jetzt meine Steuererklärung abgebe, und mein Steuerberater sagt, das ist okay so, dann geht das raus. Dann könnte ich ja auch sagen: Mein Steuerberater hat das für okay befunden - eigentlich brauche ich jetzt das Finanzamt nicht mehr, das das prüft. Da sehe ich schon ein wirkliches Problem.“
Schwammige Obergrenze
Außerdem bekrittelt Breitschopf die Definitionsschärfe der Spendenobergrenze. Denn man könne ja einmal als Privatperson spenden, aber: „Wenn Sie vielleicht noch eine Firma haben oder einen Verein oder eine andere Firma, wo Sie nur Geschäftsführerin oder nur beteiligt sind - wird das zusammengerechnet? Ich habe diesbezüglich keinen Passus im Gesetz gefunden.“ Positiv sieht sie hingegen die höheren Strafen bei einer Wahlkampfkostenüberschreitung: „Das wird gut funktionieren und das halte ich auch für eine große Errungenschaft.“
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