Drogenbande ausgehoben

Nazi-Symbole und Kinderpornos am Handy

Oberösterreich
27.06.2019 14:40

Die Drogendelikte dürften das kleinste Problem einer Bande aus - man kann´s nicht anders sagen - dummen Buben in Bad Ischl sein. Denn auf den Handys einiger Mitglieder fanden Polizisten Nazi-Symbole und Kinderpornos. Jetzt droht den Burschen ein Verfahren wegen Wiederbetätigung! 

Im Zuge von Erhebungen im Suchtmittelmilieu konnte ein 23-Jähriger aus Bad Ischl ausgeforscht werden, welcher vorerst im Verdacht stand,einem 13-jährigen Abnehmer in einer öffentlichen Parkanlage in Bad Ischl Cannabiskraut verkauft zu haben. Bei den weiteren Ermittlungen konnte dem Beschuldigten sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Weitergabe von Cannabiskraut, vorwiegend an öffentlichen Orten im Gemeindegebiet von Bad Ischl, an zumindest acht Abnehmer im Alter zwischen 13 und 18 Jahren im Zeitraum zwischen September 2017 und April 2019 nachgewiesen werden.

In flagranti erwischt
Ende April 2019 wurde ein 17-Jähriger aus dem Bezirk Wels-Land in Begleitung des 23-Jährigen von Beamten der PI Bad Ischl an einem öffentlichen Ort in Bad Ischl mit einer geringen Menge Cannabiskraut erwischt. Ermittlungen führten dann zu einem Zusammenhang mit einem Ende März 2019 verübten Einbruchsdiebstahl, einer schweren Sachbeschädigung an einer Kapelle sowie einer weiteren Sachbeschädigung in Bad Ischl. Aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit konnte auch noch ein weiterer 17-Jähriger aus dem Bezirk Wels-Land als Mittäter ausgeforscht werden.

Geständnis
Während sich der 23-Jährige zu den Vorwürfen nur teilgeständig zeigte, legten die beiden 17-Jährigen ein Geständnis ab. Am Mobiltelefon eines der beiden 17-Jährigen konnten neben unzähligen suchtgiftrelevanten Dateien auch diverses Bild- und Videomaterial mit kinderpornographischen und verfassungswidrigen Inhalten vorgefunden werden, die dieser mit sieben weiteren ausgeforschten Mittätern geteilt haben soll.

26 weitere Verdächtige
Insgesamt werden weitere dreizehn Personen wegen diverser Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz, vier Personen wegen des Besitzes kinderpornographischen Materials, sieben Personen wegen des Verbreitens verfassungswidriger NS-Symbole und Abbildungen sowie zwei Personen wegen des Verdachts des versuchten schweren Betrugs an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften - allesamt auf freiem Fuß - angezeigt.

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