Urteil in Linz

Demo-Veranstalter muss für Schäden aufkommen

Oberösterreich
24.06.2019 10:19

Ein Urteil des Bezirksgerichts in Linz sorgt derzeit für einiges Aufsehen. Der Grund: Der noch nicht rechtskräftige Entscheid könnte richtungsweisend für künftige Prozesse sein, bei denen es darum geht, ob Veranstalter von Demonstrationen für Schäden, die durch Aktivisten angerichtet werden, haftbar gemacht werden können. Konkret wurde nun das Bündnis „Linz gegen Rechts“ zu einer Geldstrafe von rund 23.000 Euro verdonnert.

Der Fall selbst liegt schon zwei Jahre zurück. Damals rief das Bündnis zu einer Gegendemonstration auf. Man demonstrierte gegen einen rechten Kongress der „Verteidiger Europas“ in den Linzer Redoutensälen.

Im Zuge der Demo kam es aber auch zu Ausschreitungen. Ein Gebäude in der Landstraße wurde mit Farbe beworfen. Der Kaufmännische Verein und ein Restaurantbesitzer klagten und bekamen nun Recht.

Veranstalter hätte Teilnehmer durchsuchen müssen
Im Urteil, das in einem Bericht auf der Onlineplattform linza.at zitiert wird, heißt es, dass die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen auf der Veranstaltung nicht getroffen worden seien, obwohl Ausschreitungen vorhersehbar gewesen wären: „Die Beklagten wären daher bereits zu Beginn der Versammlung am Bahnhofsplatz angehalten gewesen, die Personen der Demonstrantengruppe auf solche Gegenstände zu durchsuchen, sie zur Beseitigung ihrer Vermummung aufzufordern und widrigenfalls an der Teilnahme der Demonstration zu hindern.“

Und weiter: Würden sich die beklagten Parteien auf eine „fremde Zugruppierung berufen“, sei es laut Urteilsbegründung „in der Verantwortung der beklagten Parteien gelegen gewesen, derartigen ,fremden Gruppierungen‘ die Teilnahme am Demonstrationszug zu untersagen“.

Weitreichende Konsequenzen möglich
Sollte das Urteil standhalten, könnte das weitreichende Konsequenzen für alle Demo-Veranstalter nach sich ziehen. Denn diese müssten dann weitaus genauer als bisher Kontrollen bei den Teilnehmern durchführen. Außerdem müsste sichergestellt werden, dass die Gruppe der zugelassenen Aktivisten nicht im Laufe einer Veranstaltung durch zusätzliche Teilnehmer ergänzt wird.

Die Beklagten haben gegenüber heute.at bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

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