Start im Jahr 2000:

Wie lange darf das AKW Temelin denn noch laufen?

Oberösterreich
24.04.2019 19:30

Bis zum 12. Oktober 2020 ist der erste Reaktorblock des südböhmischen Atomkraftwerks Temelín genehmigt. Trotz Sicherheitsdefiziten und Alterserscheinungen haben aber weder Österreich als Staat noch das Land Oberösterreich ein Mitbestimmungsrecht im Verfahren darüber, wie lange das AKW noch laufen darf.

Die Laufzeitverlängerung, also die Verlängerung der Gültigkeit der existierenden Betriebsgenehmigung, wird in Tschechien von der Atomaufsichtsbehörde erteilt. Parteistellung hat hier nur der Antragsteller, also Temelín-Betreiber CEZ.Das gilt auch, wenn sich einNachbarland durch den Weiterbetrieb bedroht fühlt.

Schon bei der Errichtung veraltete Reaktoren
 Oberösterreichs Anti-Atom-Beauftragter Dalibor Strasky benennt das seit dem Betriebsstart in Temelín bestehende Grundproblem so: „Die zwei erst2000 und 2002gestarteten Temelin-Blöcke wurden nach Konzepten aus den 70er-Jahren errichtet, die schon bei der Errichtung veraltet waren, gefolgt von sicherheitstechnisch umstrittenen Nachrüstungen. Sie sind gekennzeichnet durch zahlreiche Störungen und aufwändige Reparaturen vom jeweiligen Betriebsbeginn an.“

Rudi Anschober (links) und Dalibor Strasky (Bild: Land OÖ/Denise Stinglmayr)
Rudi Anschober (links) und Dalibor Strasky

9 Prozent der Schweißnähte kaputt
 Dazu kommen schon sichtbare Alterungserscheinungen, wie ein Kontrollskandal in Dukovany und Temelín Ende 2015 aufgezeigt hat: In Temelín mussten insgesamt 7726 Schweißnähte nachträglich überprüft werden, wovon 9% zu reparieren waren.


Grenzüberschreitende UVP-Verfahren nötig
 Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne) fordert alslogische Konsequenz: „Wir brauchen grenzüberschreitende UVP-Verfahren auch bei Anträgen auf Laufzeitverlängerung - damit Transparenz gegeben ist und kritische Punkte zur Sicherheit der Anlagen behandelt werden!“

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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