Urteilsmängel geortet

Tödliche Kuh-Attacke: Landwirt geht in Berufung

Österreich
28.03.2019 10:26

Jener Tiroler Landwirt, der nach einer tödlichen Kuh-Attacke zu Schadenersatzleistungen verurteilt wurde, geht gegen das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess in Berufung. Sein Anwalt Ewald Jenewein wolle die Entscheidung gleich in mehreren Punkten bekämpfen. Somit ist jetzt das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) am Zug.

Das erstinstanzliches Urteil hatte für große Aufregung gesorgt. Laut diesem sollte ein Bauer für seine Kühe wegen Fahrlässigkeit rund 490.000 Euro zahlen, da er seine Tiere entlang des Weges im Pinnistal nicht eingezäunt hatte. Nach dem Urteil gingen die Wogen in der Bauernkammer sowie in der Landes- und Bundespolitik hoch.

Mehrere Mängel an Urteil geortet
Jenewein ortete gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ aber gleich mehrere Mängel an dem Urteil. Etwa hätten die vom betroffenen Bauern angebrachten Schilder exakt der Terminologie entsprochen, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner jüngsten Entscheidung gefordert habe.

Zudem beruhten etliche Feststellungen zum Unfallgeschehen im Ersturteil auf reinen Annahmen. Auch bezüglich der georteten Frequenz an der Unfallstelle sei „dem Erstgericht ein Fehler unterlaufen“, so Jenewein. Der Ort höchster Frequenz im Zusammentreffen mit den Tieren liege nämlich woanders.

„Glaube nicht, dass man Zufall dem Bauern anlasten kann“
Auch Rechtsanwalt Markus Heis legte für die ebenso in die Verantwortung genommenen „Elferlifte“ Berufung ein. Das Urteil sehe als Auslöser für die Aggression der Kühe zuvor vorbeiwandernde italienische Urlauber mit Hunden, so Heis: „Ich glaube nicht, dass man diesen Zufall dem Bauern anlasten kann.“

Die Kläger haben nun vier Wochen Zeit, um auf die Berufung zu antworten. Dann entscheidet das Oberlandesgericht.

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