Rüffelbrief vom Bund

Kopftuch im Kindergarten: Wien will nur ermahnen

Wien
08.03.2019 10:33

Der Streit zwischen dem Bund und Wien geht in die nächste Runde: Diesmal spießt es sich unter anderem am Kopftuchverbot bzw. an den zu geringen Sanktionen für einen Verstoß dagegen. Die Bundeshauptstadt habe als äußerte Sanktion nur eine Ermahnung vorgesehen. Für SPÖ-Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky gab es deswegen einen Rüffelbrief aus dem Bildungsministerium, die Wiener Opposition fordert die konsequente Umsetzung der entsprechenden Vereinbarung: „Alles andere ist völlig unverständlich.“

Das Bildungsministerium mahnt von Wien die Erfüllung der 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung ein, die neben Sprachförderung, Ausbau des institutionellen Angebots sowie Gratiskindergartenjahr auch das Kopftuchverbot beeinhaltet. Dieses muss in den Landesgesetzen verankert werden, doch in den zur Begutachtung versendeten Gesetzen sehe die Stadt zu geringe Sanktionen für einen Verstoß vor, heißt es vom Bund. Darüber hinaus habe Wien die nötigen Testinstrumente zur Sprachstandsfeststellung nicht entsprechend verankert sowie kein ausreichendes Sprachniveau für das Personal vorgesehen.

„... möchte ich Sie persönlich auf die gravierendsten Mängel hinweisen“
Neben den offiziellen Begutachtungsstellungnahmen auf dem Dienstweg erhielt Bildungsstadtrat Czernohorszky deshalb auch Post vom Generalsekretär des Bildungsministeriums (BMBWF), Martin Netzer. „Da mehrere substanzielle Punkte der genannten 15a-Vereinbarung in den vorliegenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Landes Wien nicht berücksichtigt sind, möchte ich Sie ... auch persönlich auf die aus Sicht des BMBWF gravierendsten Mängel hinweisen“, heißt es in dem Brief, den man im Büro des Stadtrates nicht kommentieren wollte. Nur so viel: „Wir werden uns alle Stellungnahmen in Ruhe anschauen, und das ist eine davon.“

15a-Vereinbarung sieht auch verwaltungsstrafrechtliche Maßnahmen vor
Die mangelnde Verankerung der bundesweit einheitlichen Tests zum Sprachniveau in Wien führe dazu, dass nicht dieselben Kriterien zur Anwendung kommen und keine einheitliche Sprachdiagnose nach klaren Standards erfolge, heißt es in dem Brief weiter. Außerdem habe Wien als äußerste Sanktion bei einem Verstoß gegen das Kopftuchverbot nur eine Ermahnung vorgesehen. Die 15a-Vereinbarung beinhalte als Ultima Ratio aber auch verwaltungsstrafrechtliche Maßnahmen.

Nicht vorgesehen sei in den geplanten Wiener Regelungen auch ein ausreichendes Sprachniveau des Personals, bemängelt das Ministerium. In der 15a-Vereinbarung sei festgehalten, dass die in der frühkindlichen Sprachförderung eingesetzten Personen zumindest über ein Sprachniveau auf C1-Niveau (in etwa Matura, Anm.) verfügen sowie einen Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung absolviert haben müssen. „Dieser qualitative Standard wird in den entsprechenden Begutachtungsentwürfen des Landes Wien nicht umgesetzt.“

ÖVP: „Wollen damit die Kinder vor Stigmatisierung und Zwang schützen“
Kritik kommt naturgemäß aus der Stadt-Opposition: „Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern müssen auch im rot-grünen Wien eingehalten werden“, will Vizebürgermeister Dominik Nepp die Wiener Stadtregierung an ihre Pflichten erinnern, wie es in einer Aussendung heißt. Die ÖVP fordert ebenfalls eine „konsequente Umsetzung“ des Kopftuchverbots. Bloße Ermahnungen seien „unzureichend“, so Stadtrat Markus Wölbitsch. Man wolle damit „Kinder vor Stigmatisierung, Zwang und sozialem Druck schützen“, ergänzt Bildungssprecherin Sabine Schwarz.

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