3. Versuch

Tote Tanzlehrerin: Wiederaufnahmeantrag

Oberösterreich
05.02.2019 09:00

Nach der tödlichen Vergewaltigung einer Tanzlehrerin im Juli 2013 in Gmunden bekam der Täter 20 Jahre Haft. Sein Anwalt stellte erneut einen Wiederaufnahmeantrag. Ein erster Antrag war bereits rechtskräftig abgelehnt worden, ein zweiter in erster Instanz. Nun entscheidet das Oberlandesgericht.

In der Nacht auf den 7. Juli 2013 hatten die Tanzlehrerin und der Gmundner im Gmundner Tennisclub mit Sportkollegen gefeiert. Zwei Tage später wurde die 51-jährige Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der heute 43-Jährige wurde vor Gericht gestellt und wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie versuchten Mordes durch Unterlassung zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Zwei Wiederaufnahmeanträge wurden bereits abgeschmettert
2017 und 2018 wurden bereits Wiederaufnahmeanträge vom Landesgericht Wels abgelehnt. Der Verurteilte argumentiert - unterstützt von einem recht aktiven Personenkomitee - damit, dass Polizeiprotokolle mit entlastenden Zeugenaussagen dem Gericht nicht übermittelt worden seien. Ferner wollen zwei private Gutachter nachgewiesen haben, dass als Tatwaffe nur ein Pokal infrage komme, auf dem aber keine DNA-Spuren des Mannes gefunden wurden. Im Hauptverfahren hatten die Geschworenen jedoch den Pokal als Tatwaffe ausgeschlossen

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