Grasser zur Anklage:

„Da passt nichts, das ist wie Science-Fiction“

Österreich
19.09.2018 12:13

Wie in einem „Science-Fiction-Film“ fühlt sich Karl-Heinz Grasser, denn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Buwog-Strafprozess gegen ihn seien nicht sehr realitätsnah, wie er am Mittwoch am 49. Verhandlungstag feststellte. Dieser begann, wo der Vortag geendet hatte - mit Protokollen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Themen wie Hypo, Buwog und Terminal Tower. Zu Letzterem habe er fast keine „originären Erinnerungen“, sein Wissen zu diesem „Randthema“ stamme vorwiegend aus dem Aktenstudium, betonte der Ex-Finanzminister. Auch Grasser „angedichtete“ Konten kamen zur Sprache. Außerdem legte der Hauptangeklagte eine eidesstattliche Erklärung seiner Frau vor, um große Bargeldeinzahlungen auf sein Konto zu erklären.

Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft wirft Grasser, dem Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, dem Lobbyisten Peter Hochegger und dem Makler Ernst Karl Plech vor, 200.000 Euro Schmiergeld vom Baukonzern Porr und dem Objektfinanzierer Raiffeisenlandesbank Oberösterreich sowie der Raiffeisen Leasing erhalten zu haben, damit sich die oberösterreichischen Finanzbehörden in den Büroturm Terminal Tower einmieten. Dies streiten alle Angeklagten ab.

Breiter Konsens zum Standort Terminal Tower
Grasser meinte sowohl im Untersuchungsausschuss im Jahr 2012 als auch vor Gericht, dass seine Finanzbeamten dem Terminal Tower gegenüber stets „positiv eingestellt waren“. Der damalige Minister hatte also den Eindruck, dass breiter Konsens geherrscht habe, zumal ein Alternativprojekt nicht entsprechend hätte umgesetzt werden können.

Grasser stellte auch in Abrede, dass es ein sogenanntes magisches Dreieck bestehend aus Grasser, Meischberger und Plech gegeben hätte. Diesen Begriff hatte der damalige BZÖ-Politiker Stefan Petzner im U-Ausschuss strapaziert, denn diese drei Namen würden „immer wieder auftauchen“.

„Rechtsstaatliche Frechheit“
Als eine „rechtsstaatliche Frechheit“, die eines Landes wie Österreich nicht würdig sei, bezeichnete der Hauptangeklagte die Bitte der Staatsanwaltschaft an den ehemaligen Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, ihr Grasser zu „liefern“. Während seiner Befragung im Februar hatte sich der ebenfalls angeklagte Petrikovics bezüglich seiner ersten Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft ganz besonders an folgende Worte erinnert: „Liefern Sie mir den Magister Grasser, es wird Ihr Schaden nicht sein.“

Briefkastengesellschaften und „angedichtete Konten“
Das Thema „angedichtete Konten“ - damit meint Grasser, dass die Anklage ihm das berühmte 400.815-Konto und auch ein Konto der Briefkastenfirma Mandarin „angedichtet“ hat - wurde auch am Mittwoch aufgegriffen. Der Ex-Finanzminister betonte, dass weder er selbst noch der Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki (ebenfalls angeklagt) im Auftrag Grassers auf das Mandarin-Konto mehrere große Bargeldbeträge im Jahr 2008 eingezahlt habe.

Ein einziges Mal sei von Grasser eine Summe auf das Mandarin-Konto geflossen. Dabei habe es sich um das durch Investments vermehrte „Schwiegermuttergeld“ in der Höhe von 784.000 Euro gehandelt, welches über eine andere Briefkastengesellschaft nach Belize transferiert worden sei. Da auch Gelder von Meischberger-Konten und auch vom Konto 400.815, das eben die Anklage mit Grasser in Verbindung bringt, bei Mandarin gelandet sind, ergibt sich für die Anklage eine gezielte Vermengung der Gelder, um Grassers „Anteil“ zu verschleiern. Der Hauptangeklagte betont aber weiterhin, dass weder 400.815 noch das Mandarin-Konto ihm gehört haben.

Eidesstattliche Erklärung von Fiona Grasser
Verdächtige Barabhebungen Meischbergers von seinen Konten und Bareinzahlungen auf ein von Grasser tatsächlich anerkanntes Familienkonto hätten ebenfalls überhaupt nichts miteinander zu tun, so der 49-Jährige. Als Beweis legte er auch eine eidesstattliche Erklärung seiner Ehefrau vor. In dieser erklärt Fiona Grasser, dass sie, wie es „familienintern“ üblich gewesen sei, „in unregelmäßigen Abständen“ Bargeldbeträge ihrem Mann zurückerstattet habe, die dieser zuvor für Dinge wie die Hochzeit, für Bekleidung und Reisen vorgeschossen hatte. Belege darüber gebe es aber keine.

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