Verfahren gegen Ungarn

Straches Prüfantrag von EU-Rat abgeschmettert

Österreich
17.09.2018 19:29

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ist mit seiner Forderung zur Überprüfung der Abstimmung im Europaparlament zur Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn abgeblitzt. Der Rechtsdienst des EU-Rates in Brüssel erklärte sich für unzuständig in dieser Frage.

„Es gehört nicht zur Praxis des Rates, in Verfahren anderer Institutionen zu überprüfen, ob diese die Verfahrensregeln ihrer eigenen Handlungen eingehalten haben, wenn sie Angelegenheiten in den Rat einbringen“, heißt es in einer Stellungnahme des Rechtsdienstes des EU-Rates an die österreichische EU-Ratspräsidentschaft. Es stehe außer Frage, dass das EU-Parlament das Recht habe, einen Vorschlag für ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages zu machen. Wie das Parlament dazu gekommen sei, sei nicht Sache des Rates.

Orban will vor den EuGH ziehen
Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban will die Entscheidung des Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten, weil Enthaltungen nicht gezählt wurden. Wären Enthaltungen gezählt worden, wäre die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt worden, lautet die Argumentation in Budapest.

Am Sonntag stellte sich Strache hinter Orban und ersuchte Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ), eine Überprüfung durch den juristischen Dienst des EU-Rates einzuleiten. Seitens der EU-Kommissions gab man sich zugeknöpft. Ein Sprecher erklärte am Montag lediglich: „Wir haben nicht viel dazu zu sagen. Das Parlament ist unabhängig.“ Der Rat der EU will übrigens erst dann tätig werden, wenn ein entsprechender Brief von EU-Parlamentspräsident Andonio Tajani vorliegt.

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