Nicht rechtskräftig

Religionslehrer wegen Jihad-Video verurteilt

Oberösterreich
30.08.2018 09:00

Ein Video, das den islamischen Staat verherrlichen soll, und das er 2013 auf Facebook geteilt hatte, wurde einem Ex-Kommunalpolitiker und islamischen Religionslehrer aus Wels nun zum Verhängnis. Gegen das Urteil - sechs Monate bedingt - legte er Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Urteil im zweiten Anlauf: Bereits im Juni hatte sich der Welser Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Anton Weber zur Beratung zurückgezogen - als plötzlich noch Fragen auftauchten. Man bestellte einen Gutachter, der den Facebook-Account des Angeklagten untersuchen sollte.

Heiliger Krieg
 Denn der Staatsanwalt ist überzeugt, dass der bisher unbescholtene Softwareentwickler den Inhalt des radikalen Videos, entgegen seiner Aussagen, damals sehr wohl gekannt habe. Und nicht nur schnell auf den Knopf gedrückt habe, um es zu teilen. Genauso verantwortete sich nämlich der Mann, der auch einem islamischen Kulturverein vorsteht. Sein Mandant verstehe das Wort „Jihad“ als Bemühen um die Gesellschaft, nicht als Heiligen Krieg, betonte auch Verteidiger Helmut Blum. Gegen das Urteil meldete der Angeklagte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Es ist damit nicht rechtskräftig.

Freispruch in Steyr
 Das Video, auf das sich die Anklage bezieht, beschäftigt übrigens die Justiz schon länger. Im April war am Landesgericht Steyr ein 52-Jähriger, der es ebenfalls geteilt hat, im Zweifel freigesprochen worden.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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