Im April 2017 wurde vor einem Lokal in Wien-Brigittenau der 26-jährige Igor Z. erschossen. Gleich darauf gestand Shkelzen D. (28) bei der Polizei, die Tat aus Eifersucht - wegen einer Kellnerin - begangen zu haben. Aber hat er wirklich die tödliche Kugel abgefeuert?
Mehrere Personen waren am Tatort, es gab verwirrende Gutachten. Später sagte der Geständige: „Ich dachte, ich habe abgedrückt, aber ich weiß es nicht …“ Beim Prozess im November 2017 wurde Shkelzen D. von den Geschworenen freigesprochen. Der Richter erklärte das Urteil für ungültig. Also kam es im April 2018 zu einer neuerlichen Verhandlung. Sie endete mit einem Schuldspruch.
Berufung eingelegt
Shkelzen D.s Anwälte Werner Tomanek und Philipp Wolm legten Berufung ein. Eine Tatzeugin sei trotz Antrags nicht befragt worden. Auch wurde keine Blutspurenanalyse eingeholt. Und das zweite Verfahren sei unter bedenklichen Umständen verlaufen - der Wortführer der Geschworenen war ein Journalist, der über den Fall berichtet hatte. Wegen Befangenheit wurde er seiner Funktion enthoben. „Aber er hatte davor die anderen Laienrichter extrem manipuliert“, sagen D.s Verteidiger.
Martina Prewein, Kronen Zeitung
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