Übersetzerin unfähig

Italien: Doping-Prozess gegen ÖSV-Mitglieder vertagt

Sport
14.12.2009 14:23
Der im Oktober begonnene Prozess gegen zehn aktuelle und ehemalige Vertreter des ÖSV wegen des Dopingskandals bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin ist am Montag in Italien fortgesetzt und kurz daraufhin wegen Übersetzungsproblemen wieder vertagt worden. Die vom Gericht in der piemontesischen Stadt Susa nahe Turin bestellte Englisch sprechende Übersetzerin war nur bedingt in der Lage, die Ausdrücke bei der Verhandlung zu übersetzen.

Es soll sich bei der Dame um eine gebürtige Engländerin gehandelt haben, die seit 15 Jahren in Deutschland lebt. Nach wenigen Minuten wurde sie von den Anwälten des ÖSV als Dolmetscherin abgelehnt, weil ihre Sprachkenntnisse für diese Tätigkeit offensichtlich nicht ausreichten. Daraufhin wurde die Gerichtsverhandlung auf den 2. März vertagt, berichtete der Südtiroler Rechtsanwalt Wolfgang Burchia. Burchia vertritt ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel.

Wie Burchias Wiener Kollege Manfred Ainedter mitteilte, hat der ÖSV mittlerweile das Außenministerium in Wien eingeschaltet: "Wir haben um diplomatische Vermittlung gebeten, damit endlich den Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Genüge getan wird." Es sei "ungeheuerlich", dass das Gericht keine zertifizierte Übersetzerin beigezogen habe und noch immer nicht alle prozessgegenständlichen Unterlagen übersetzt wurden, sagte Ainedter.

Wichtige Zeugin nicht erschienen
Bei der Verhandlung in Susa war am Montag der Langläufer Jürgen Pinter anwesend, ÖSV-Biathlon-Direktor Markus Gandler verzichtete dagegen diesmal auf eine Anreise. Die Staatsanwaltschaft in Susa vernahm lediglich einen der vier Zeugen, die ursprünglich für Montag vorgeladen waren. Es handelte sich um einen Polizisten, der im Februar 2006 während der Olympischen Winterspiele in Turin in einer bis dahin für dieses Großereignis beispiellosen Aktion die Quartiere der ÖSV-Langläufer und -Biathleten in Pragelato und San Sicario durchsucht hatte. Die Funktionärin der WADA, Christiane Laforce, die Ermittlungen gegen den Ex-ÖSV-Coach Walter Mayer geführt hatte und in Susa als Zeugin hätte aussagen sollen, erschien dagegen nicht vor Gericht.

Nächster Termin im März
Richterin Alessandra Danieli legte bereits einen Verhandlungskalender für die nächsten Gerichtstermine fest. Demnach wurden Termine am 16. und am 25. März, sowie am 27. April beschlossen. Gerichtsverhandlungen fallen im Jänner und Februar aus, weil viele angeklagte Athleten mit den Olympischen Winterspielen in Vancouver (12. bis 28. Februar) beschäftigt sind.

"Die ganze Verhandlung war heute eine Posse, die sehr wenig mit Rechtlichkeit zu tun hat. Das Gericht scheitert schon an der Übersetzung", kommentierte Rechtsanwalt Burchia. Auch die ersten beiden Prozessrunden im Oktober waren mehr oder weniger ergebnislos verlaufen, weil die Verteidigung die Nicht-Übersetzung zahlreicher Unterlagen in die italienische Sprache moniert hatte. Richterin Danieli hatte vorerst die Einwände der Verteidigung über die Nichtverwertbarkeit der Dokumente aber zurückgewiesen.

Entlastende Dokumente nicht übersetzt
Die meisten der insgesamt über 3.600 Seiten verschiedener Rechtshilfeverfahren aus dem Deutschen, Französischen und Englischen wurden von der Turiner Staatsanwaltschaft nicht ins Italienische übersetzt, was die Verteidigung als rechtswidrig kritisierte. Es gäbe nämlich auch ganz klare entlastende Beweisdokumente, die bisher noch nicht übersetzt worden seien und deshalb von der Richterin nicht einmal bewertet werden können, da Danieli nicht Deutsch spricht.

Angeklagt sind bei diesem Prozess neben dem Verbands-Chef Schröcksnadel und ÖSV-Biathlon-Direktor Markus Gandler auch Ex-ÖSV-Coach Mayer, der ehemalige Langlauf-Cheftrainer Emil Hoch, der Sportmediziner Peter Baumgartl, sowie von Athletenseite die Ex-Biathleten Wolfgang Perner und Wolfgang Rottmann sowie die Langläufer Martin Tauber, Johannes Eder und Pinter. Laut Anklageschrift wird Schröcksnadel und Gandler Begünstigung von Doping vorgeworfen. Die Athleten werden des Gebrauchs von Dopingmitteln beschuldigt. Ihnen drohen laut Artikel 9 des italienischen Anti-Doping-Gesetzes bis zu zwei Jahre Haft, die jedoch im Rahmen des allgemeinen Strafnachlasses ohnehin nicht zur Anwendung kommen würden.

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(Bild: KMM)



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