Versuchter Betrug

Wiener Rechtsanwalt zu drei Jahren Haft verurteilt

Österreich
19.06.2018 15:57

Acht Monate hat sich der Prozess in die Länge gezogen, ehe am Dienstag ein Wiener Rechtsanwalt wegen versuchten Betrugs zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass sich der Jurist mit einem nicht rechtmäßig zustandegekommenen Testament das Vermögen eines 2011 verstorbenen Ex-Diplomaten verschaffen wollte. In einem zweiten Anklagepunkt - es ging um ein ebenfalls fragwürdiges Testament, mit dem ein Zinshaus im Wert von rund zwei Millionen Euro erschlichen hätte werden sollen - gab es für den Angeklagten einen Freispruch. Sein Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, die Gerichtsentscheidung ist somit noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt war in der seit Anfang Oktober laufenden Verhandlung optisch kaum wiederzuerkennen. Er befindet sich seit Ostern in U-Haft, weil er - was er entschieden bestreitet - einen Mordauftrag gegen die für sein Betrugsverfahren zuständige Staatsanwältin sowie einen Belastungszugen vergeben haben soll. Seit seiner Inhaftierung hat der gut genährte Anwalt deutlich an Gewicht verloren.

Bekannter ging zur Polizei und erstattete Anzeige
Er steht im Verdacht, einem Bekannten erklärt zu haben, dieser möge die Staatsanwältin „verschwinden“ lassen. Überdies soll der Jurist jenem Mann in Bezug auf einen Testamentszeugen, der im Ermittlungsverfahren gegen ihn ausgesagt hatte, aufgetragen haben, er möge den 57-Jährigen überfahren bzw. ihn durch die Mafia nach Bulgarien verschleppen oder dessen Tochter entführen lassen. Der Bekannte - ein Autohändler bulgarischer Abstammung - ging zur Polizei und erstattete Anzeige.

Im zeitlich weiter zurückliegenden Anklagepunkt fällte der Schöffensenat einen Schuldspruch. Als 2011 ein ehemaliger Botschafter im 88. Lebensjahr verstarb, hinterließ dieser ein Vermögen von insgesamt 1,7 Millionen Euro. In einem Testament wurden neben der Witwe überraschenderweise die Ehefrau sowie die ehemalige Sekretärin und Ex-Geliebte des Anwalts mit je einem Drittel bedacht. Ob es sich dabei um eine glatte Fälschung handelte, war nicht mehr feststellbar. Sehr wohl ließ sich aber beweisen, dass das Testament nicht rechtmäßig zustande gekommen war, denn es waren bei der Bekundung durch den Ex-Diplomaten keine Zeugen anwesend, als der betagte Ex-Diplomat seinen Letzten Willen bekundete.

„Zeuge“ deckte Schwindel auf
Der Angeklagte hatte jedoch drei Personen im Nachhinein dazu gebracht, mit ihren Unterschriften zu bezeugen, persönlich anwesend gewesen zu sein. Zwei dieser Zeugen behaupteten später auch vor Gericht, sie hätten den 88-Jährigen bei der Unterschriftleistung gesehen. Der dritte deckte jedoch den Schwindel auf, kam damit selbst ungeschoren davon und bewirkte letzten Endes die Verurteilung des Anwalts und der beiden Zeugen, die als Mitangeklagte wegen Beteiligung am versuchten schweren Betrug und falscher Zeugenaussage nicht rechtskräftig jeweils ein Jahr auf Bewährung ausfassten.

Keine Beweise für zweiten Anklagepunkt
Im zweiten Anklagepunkt reichte die Beweislage nicht für eine Verurteilung aus. Der Richter bezeichnete das inkriminierte Geschehen zwar als „ungewöhnlich“, es gebe aber „keine Beweise, die die Anklage stützen“. Ein 58 Jahre alter Eigentümer eines Hernalser Zinshauses war im August 2013 tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Im Anschluss tauchte ein Testament auf, in dem der Anwalt als Alleinerbe aufschien. Das Testament hatten eine mit dem Anwalt bekannte Immobilienmaklerin sowie zwei Bedienstete eines Lokals unterschrieben, in dem der Anwalt und der Erblasser regelmäßig freitags zu Mittag Fisch aßen.

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