Rechte und Pflichten

Was beim Ferialjob alles zu beachten ist

Leben
04.06.2018 10:53

In einigen Wochen geht es für Tausende Jugendliche wieder los: Sie verdienen sich als Ferialjobber ihr erstes Geld. Die "Krone" zeigt, was dabei zu beachten ist.

Rechte und Pflichten
Über 100.000 Jugendliche verdienen sich jährlich ihr Geld bei einem Ferienjob, für viele ist es das erste Gehalt. Wer erst jetzt eine Stelle sucht, ist schon spät dran. Wer aber eine Stelle gefunden hat, sollte sich über seine Rechte und Pflichten im Klaren sein: Grundsätzlich unterscheidet das Arbeitsrecht Ferialjobs, Pflichtpraktika und Volontariate. Ferialjobs sind befristete Arbeitsverhältnisse, Praktika schreibt die Schule anhand des Lehrplans vor. Volontariate zählen nicht zu den Arbeitsverhältnissen, es gibt daher auch keine Arbeitsverpflichtung und keinen Entgeltanspruch. Sie kommen etwa dann zum Tragen, wenn Schüler in einen Betrieb hineinschnuppern. Nur in dieser Form sind laut Arbeitsrechts-Expertin Edith Kugi-Mazza von der Arbeiterkammer unbezahlte Tätigkeiten in Ordnung.

Für Arbeitsverhältnisse gilt: Es sollte eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geben. Darin enthalten müssen Beginn und Ende sowie Definition der Tätigkeit sein. Das Gehalt und die wöchentliche Arbeitszeit müssen sich nach dem Kollektivvertrag richten. Gut zu wissen: Auch Ferialpraktikanten haben einen Anspruch auf Urlaub im Umfang von etwa zwei Tagen pro Monat.

Für die Anmeldung bei der Krankenkassa ist der Dienstgeber verantwortlich. Die Expertin Kugi-Mazza rät: „Wichtig ist, die Endabrechnung zu kontrollieren und keine Verzichtserklärung zu unterschreiben, um Ansprüche auch später noch geltend machen zu können.“ Ist die Zeit als Ferialpraktikant zu Ende, kann man sich mit dem Steuerausgleich noch etwas „zurückholen“: Hier greift die automatische Arbeitnehmerveranlagung. Das Geld wird also ohne Antrag überwiesen.

Tipp: Alle Unterlagen aufheben!
Neben den gesammelten Erfahrungen und dem Gehalt haben Ferialanstellungen einen weiteren Vorteil: Die geleisteten Monate werden auf das Pensionskonto angerechnet. Sie beeinflussen außerdem den Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie zu den Erwerbsmonaten zählen. Ein weiterer Tipp: Alle Unterlagen aufheben, um später eine Anstellung und die dazugehörigen Ansprüche nachweisen zu können.

Wer seine Sprachkenntnisse aufbessern will, kann auch einen Job im Ausland machen. Innerhalb der EU ist dabei keine Arbeitsgenehmigung notwendig. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land. Anlaufstelle für Praktikanten ist in größeren Firmen der Betriebsrat. Bei Fragen und Problemen hilft auch die AK weiter: Sie bietet jungen Menschen kostenlose Hilfe und Beratung.

Peter Stadlmüller, Kronen Zeitung

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(Bild: kmm)



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