Dort kam die 17-Jährige dann aber glimpflich davon. Der Richter am Wiener Straflandesgericht hielt ihr schuldhaftes Verhalten für so gering, dass er die Strafsache ohne Auferlegung einer Geldbuße erledigte. Auch die Staatsanwältin war mit dieser Entscheidung einverstanden.
Wegen Bauchkrämpfen unachtsam
Wie schon oft zuvor, hatte die 17-Jährige in der Wohnung ihres Bruders auf die Kleine aufgepasst, weil deren Eltern in der Arbeit waren bzw. in einem AMS-Kurs saßen. Vor Gericht erklärte sie, sie habe damals Bauchkrämpfe gehabt und immer wieder die Toilette am Gang aufsuchen müssen.
"Was hätte ich machen sollen?"
Währenddessen müsse ihre Nichte den Schnaps gefunden haben, der gemeinsam mit nicht-alkoholischen Getränken in einem Küchenkästchen unterhalb der Spüle aufbewahrt wurde. "Was hätte ich machen sollen? Ich hab' Krämpfe gehabt und war nur zehn bis 15 Minuten weg. Das kann jedem passieren", sagte die 17-Jährige.
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