Nach Kneipentour

Betrunkene öffnen Kanaldeckel - Strafe für zwei Kärntner

Kärnten
16.10.2009 14:00
Wegen vorsätzlicher Gefährdung der körperlichen Sicherheit sind zwei 24 Jahre alte Kärntner am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe von je 600 Euro verurteilt worden. Sie haben im vergangenen August in einer Fußgängerzone in Klagenfurt vier Kanaldeckel weggeschoben und damit die Schächte geöffnet, beide hatten 1,44 Promille Alkohol im Blut. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten waren nach einer Kneipentour in der Innenstadt unterwegs, als sie auf die Idee kamen, die Kanaldeckel anzuheben. Danach zogen sie weiter, um ein Baustellengerüst zu erklimmen, was mittels einer Überwachungskamera eines Geschäftes festgehalten wurde. Die Männer kletterten kreuz und quer auf dem Gerüst herum, urinierten hinunter und schauten durch ein geöffnetes Fenster, was schlussendlich den Alarm des Ladens auslöste.

"Kein Lausbubenstreich - zu alt"
Sie seien betrunken gewesen und hätten sich nichts dabei gedacht, erklärten der Student und der Arbeiter bei der Einvernahme der Polizei. Das Klettern auf dem Gerüst hatte den beiden auch eine Anklage wegen versuchten Einbruchdiebstahl eingebracht, in diesem Punkt wurden sie aber freigesprochen. "Das war kein Lausbubenstreich, dafür sind sie schon zu alt", begründete Richterin Michaela Sanin ihr Urteil.

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