Das Gericht leistete einem Enthaftungsantrag von Verteidiger Anton Draskovits unter mehreren Auflagen Folge. Ildar A. musste seinen Reisepass abgeben und das Gelöbnis leisten, an seinem bisherigen Aufenthaltsort wohnen zu bleiben. Der Mann besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft, ein Haus in Wien-Favoriten und ein weiteres in Klosterneuburg. Allfällige Adressänderungen hat er unverzüglich dem Gericht bekannt zu geben.
"Mangelnder Tatverdacht"
Der vorsitzende Richter Thomas Schrammel begründete die Enthaftung mit mangelndem Tatverdacht in den zentralen Punkten der Anklage: Ohne der Entscheidung der Geschworenen vorgreifen zu wollen, liege der dringende Tatverdacht nach Ansicht des Schwurgerichtshofs (der sich aus den drei Berufsrichtern zusammensetzt, Anm.) in den Anklagepunkten Überstellung an eine ausländische Macht und geheime nachrichtendienstliche Tätlichkeit zum Nachteil der Republik Österreich nicht vor, erklärte Schrammel.
Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter legte gegen die Entscheidung umgehend Haftbeschwerde ein. Dieser kommt allerdings keine aufschiebende Wirkung zu. Der angebliche Spion wird noch am Freitagnachmittag die Justizanstalt Wien-Josefstadt verlassen, wo er sich seit mehreren Monaten in U-Haft befunden hatte.
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