Dass er und seine Frau mitunter Stress mit dem kleinen Marcel gehabt hätten, weil er häufig schrie - das gestand der fünfmal vorbestrafte Mann auch ein. Er habe das Kind aber nicht geschlagen. Der Fleck am Rücken sei vermutlich angeboren, die Verletzungen im Mund vielleicht durch ein Abtasten mit dem Finger entstanden, ob denn ein Zahn wachse. Und die Hämatome am Hals seien vermutlich durch eine Bernsteinkette verursacht worden, die sich während der Nacht festgezogen hatte.
Gutachten bestätigt "erhebliche Gewalteinwirkung"
Das gerichtsmedizinische Gutachten attestierte jedoch eine "erhebliche, stumpfe Gewalteinwirkung" im Gesichts- und Lendenbereich. Deshalb könnte auch eine Kindesmisshandlung vermutet werden. Am ersten Prozesstag am 15. Mai hatte der renommierte Kinder-und Jugendpsychiater Leonhard Thun-Hohenstein im Zeugenstand gemeint, es habe jedenfalls eine Gefährdung und Vernachlässigen des Kindes "durch unsachgemäße Handhabung" bestanden.
Kind zur Adoption freigegeben
Marcel wurde mittlerweile zur Adoption freigegeben. Seine Eltern bekamen vor sieben Monaten ein zweites Kind. Die Bewährungshelferin ortete eine deutliche Verbesserung der Familiensituation, was Richterin Karoline Edtstadler in ihrer Urteilsbegründung als einen Milderungsgrund anführte. Der Strafrahmen betrug bis zu drei Jahren Haft. Der Oberösterreicher hatte damals im Krankenhaus auch das Pflegepersonal bedroht und wurde dafür bereits verurteilt. Die Strafe von fünf Monaten bedingt wurde nicht verschärft.
Symbolbild
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