Bereits im Dezember hatte die Oberstaatsanwaltschaft ihren Vorhabensbericht an das Justizministerium geschickt. Bei der Frau, die sich nun verantworten muss, handelt es sich um eine Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz. Der Strafantrag wird gemäß § 92 Absatz 2 des Strafgesetzbuches auf Vernachlässigen von wehrlosen Personen lauten.
Der Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft, sollte das Gericht feststellen, dass sie ihre Verpflichtung zur Fürsorge oder Obhut gröblich vernachlässigt und dies Lucas Gesundheit beträchtlich geschädigt hat. Bereits fahrlässiges Handeln genügt. Ursprünglich waren acht Verdächtige aus dem Kreis der Jugendwohlfahrten Schwaz und Mödling im Visier der Staatsanwaltschaft.
Lebenslang für Lebensgefährten
Der 17 Monate alte Luca war von dem aus Niederösterreich stammenden Lebensgefährten seiner Mutter schwer sexuell missbraucht worden und am 3. November 2007 in Wien gestorben. Der Mann wurde mittlerweile zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine geschlossene Anstalt verurteilt.
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