Erspartes verloren

VKI-Sammelklage gegen Finanzdienstleister

Österreich
11.02.2009 12:56
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereitet eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister AWD vor. Dabei vertritt er 4.500 Personen, die sich durch AWD-Beratungen beim Ankauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien geschädigt fühlen. Der geschätzte Gesamtschaden für die AWD-Kunden beträgt mehr als 45 Millionen Euro. "Darunter haben einige ihre gesamten Ersparnisse verloren", betont VKI-Geschäftsführer Josef Kubitschek. "Wir wollen für die Geschädigten eine rasche und zufriedenstellende Lösung. Wenn sich AWD weiterhin unnachgiebig zeigt, werden die Gerichte entscheiden."

Sollte es zum Prozess kommen, wäre es das größte zivilrechtliche Verfahren der Zweiten Republik. Die durchschnittlich 10.000 Euro Schaden pro Fall entstanden durch den massiven Kursverfall der von AWD verkauften Immofinanz- und Immoeast-Aktien. Die Wertpapiere sollen von den AWD-Beratern als Fonds, als mündelsicher und sogar als "so sicher wie ein Sparbuch" angepriesen worden sein.

Das Kostenrisiko dieses Prozesses brauchen die einzelnen Kläger indes nicht zu fürchten, da die deutsche Prozesskosten-Finanzierungsgesellschaft FORIS AG eine Partnerschaft mit dem VKI eingegangen ist. Sie übernimmt das Kostenrisiko der Sammelklage, im Gegenzug verpflichten sich die Klagsführer, bei einem für sie positiven Urteil eine Erfolgsquote zu zahlen. "Die Konsumenten haben eine gute Chance, zu ihrem Recht zu kommen und müssen dafür kein Prozesskostenrisiko übernehmen", spricht Peter Kolba, Chefjurist des VKI, von einem ersten Erfolg.

AWD weist Vorwürfe zurück
Die bevorstehenden Sammelklagen stoßen beim AWD erwartungsgemäß auf wenig Gegenliebe. Die Aussagen des VKI seien zwar plakativ, aber "juristisch unrichtig" und sowohl für die Betroffenen als auch für die Beobachter "irreführend", so AWD-Österreich-Geschäftsführer Kurt Rauscher am Mittwoch in einer Aussendung.

Aus inhaltlicher Sicht sei es kaum nachvollziehbar, dass AWD pauschal für Schäden belangt werden soll, deren Auslöser außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens lagen. Den Finanzdienstleister für "aufklärungsbedürftige interne Vorgänge bei Immofinanz/Immoeast verantwortlich zu machen", gehe an den wahren Ursachen für die Anlageverluste vorbei. Zudem stimme bedenklich, dass sich die Maßnahmen des VKI ausschließlich gegen AWD richten. Der Finanzdienstleister sei neben Banken und Vermögensberatern nur einer von vielen Vermittlern gewesen. Zurückgewiesen wird des Weiteren die VKI-Behauptung, dass Immofinanz- oder Immoeast-Aktien als "mündelsicher" beworben wurden.

Laut AWD ist die Diktion des VKI ebenfalls irreführend. Dem österreichischen Recht sei der Begriff der "Sammelklage" fremd. Gemäß österreichischer Zivilprozessordnung müsse jede Klage als Einzelklage behandelt werden. Für potenzielle Kläger bedeutet dies laut AWD, dass nun zeitintensive Einzelprozesse geführt werden müssen. Ob eine anlegergerechte Beratung erfolgt sei, könne nur im Einzelfall entschieden werden. Über die von den Beteiligten an die deutsche Foris AG zu zahlende Kosten-Quote habe der VKI bisher auch keine Angaben gemacht, lautet ein weiterer Vorwurf.

Kritisiert wird auch, dass der VKI den Immofinanz-Aktionären gesagt habe, dass sie vor Prozessbeginn ihre Aktien verkaufen müssten. Dadurch würden sie "jedenfalls Verluste" erzielen, so Rauscher. Bei ungewissem Ausgang von Gerichtsverfahren könnte dies weitere Anleger von tatsächlichen Klagen abschrecken. Laut AWD ist bisher auch nicht klar, ob alle Personen, die sich beim VKI gemeldet haben, AWD-Kunden sind. Die genannte Zahl von 4.500 Fällen könnte sich dadurch wesentlich verringern.

AWD erklärt in der Aussendung weiters, dass sich das Unternehmen immer zu Gesprächen mit dem VKI bereiterklärt habe. Diese wurden nach eigenen Angaben auch konstruktiv geführt und AWD habe immer eine Prüfung jedes einzelnen Falles zugesagt. Bisher habe der VKI jedoch lediglich zehn Fälle übergeben. "Für die Anleger zählt eine rasche, faire Lösung", so Rauscher. Den Betroffenen wird empfohlen, sich direkt mit AWD in Verbindung zu setzen. "Wir werden diese Fälle schnellstmöglich bearbeiten und bei eventuellen Beratungsfehlern umgehend Lösungen anbieten", versicherte Rauscher.

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