Hat es sich ausgeraucht oder nicht - das ist beim Villacher Fasching nun die Frage.
Die Villacher Faschingsgilde erklärte, laut ORF-Bericht, zwei ihrer 16 Sitzungen zwar rauchfrei, das sei laut Vertretern des Landes Kärnten allerdings zu wenig. Das Villacher Kongresshaus sei ein öffentlich zugänglicher Ort, demnach müsse bei allen Faschingssitzungen ausnahmslos Rauchverbot herrschen.
Organisatoren betonen Gasthaus-Charakter
Demgegenüber steht das Argument der Stadt Villach, wonach der Saal ein gastronomischer Nebenraum sei. Daher könne, ihrer Ansicht nach, ganz legal geraucht werden. Die Villacher Organisatoren begründen dies mit dem Gasthaus-Charakter von Faschingssitzungen - das Land Kärnten lässt dies aber nicht gelten.
Rauchverbot in öffentlichen Räumen
Das neue Tabakgesetz sieht für Wirte, die einen Antrag für einen Umbau gestellt haben, eine Schonfrist bis 2010 vor, die natürlich ausgenutzt wird. Die Vorschrift für Versammlungen in öffentlichen Räumen ist konkreter - dort herrscht striktes Rauchverbot und dies betrifft heuer erstmals auch Faschingssitzungen.
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