Zur Vorgeschichte: Im September hatte ein automatisches Tonband der SPÖ für Aufregung gesorgt, auf dem die Stimme des Stadtoberhaupts erklang, wenn einer von rund 70.000 zufällig ausgewählten Angerufenen abnahm: "Schönen guten Tag, Michael Häupl, Ihr Wiener Bürgermeister ..." Nach einigen Aussagen zu niedrigen Gemeindebaumieten und Müllgebühren wurden Fragen zu aktuellen politischen Themen gestellt, welche die Zuhörer mit Hilfe der Nummerntasten des Telefons bewerten konnten.
Die SPÖ verteidigte die Aktion als Telefonumfrage, wohingegen Opposition und Datenschützer verbotene Werbung kritisierten. Das Fernmeldebüro hat nun "Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers" konstatiert. Allerdings sei die Angelegenheit nicht rechtskräftig abgeschlossen, wurde betont.
SPÖ will Berufung gegen das Urteil einlegen
Christian Deutsch, neuer SPÖ-Landesparteisekretär, kündigte an, in Berufung zu gehen: "Es gibt ein Erkenntnis in erster Instanz. Unsere Position ist, dass es eindeutig eine Umfrage war. Insofern teilen wir weder die rechtliche Auffassung noch die inhaltliche Beurteilung." Nächste Instanz in diesem Fall sei die oberste Post- und Fernmeldebehörde.
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