Nicht zustellbar

Antragsteller fort: Tausende Asylverfahren unnötig

Österreich
13.01.2017 11:26

Rund 30.900 Asylentscheidungen sind von Jänner bis November 2016 im Zuge aufwendiger Asylverfahren getroffen worden. Das Ergebnis: 19.660 positive und 11.275 negative Bescheide. Weitere 10.200 Fälle fallen aber unter die Kategorie "Sonstige Entscheidungen". Das betrifft "Personen, die nicht mehr am Verfahren teilnehmen", weiß Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. In der Mehrzahl der Fälle liegt das daran, dass diese Menschen einfach verschwunden sind …

Unter die "Sonstigen Entscheidungen" fallen also jene, die weder positiv noch negativ sind. Das heißt: Wird ein Asylbescheid ausgestellt, kann aber nicht mehr zugestellt werden, weil der Antragsteller nicht mehr greifbar ist, kann das Verfahren auch nicht weitergeführt werden. Nichtsdestotrotz ist der bereits geleistete Verwaltungsaufwand bis dahin enorm.

Behörden nicht informiert
Doch woran liegt es, dass ein - eben mitunter auch positiver Bescheid - nicht zugestellt werden kann? Das Problem liegt darin, dass häufig Flüchtlinge ihre Asylanträge in Österreich stellen, dann aber weiterreisen. Oder sie ziehen innerhalb des Landes von Bundesland zu Bundesland, ohne den zuständigen Stellen Bescheid zu geben. Flattert dann ein Bescheid ins Haus, ist der Antragsteller ebenfalls nicht greifbar.

"Menschlich nachvollziehbar"
"Es gibt eben eine bestimmte Anziehungskraft von Communities", erklärt Grundböck. Das heißt: Wenn man schon, etwa aus Syrien, gekommen ist, gebe es eine Neigung dorthin zu gehen, wo sich bereits Landsleute oder Verwandte aufhalten. "Menschlich ist das nachvollziehbar", so der Ministeriumssprecher. Allerdings: "Eine freie Wahl des Ziellandes kennt das EU-Recht nicht." Das Dublin-Prinzip sagt: Dort, wo der Asylantrag gestellt wird, muss man auch bleiben.

Weiterreise auf eigene Faust
Und auch eine Domizilpflicht gibt es hierzulande nicht. Das bedeutet, dass sich Asylwerber innerhalb Österreichs frei bewegen dürfen. Kontrollen in den Quartieren finden zwar statt, dennoch ziehen immer wieder Flüchtlinge auf eigene Faust um, ohne die Behörden ordnungsgemäß zu informieren.

Die einzige Möglichkeit, diesem "Verschwinden" von Antragstellern EU-weit entgegenzuwirken und somit die Zahl jener Asylverfahren, die dann im Sande verlaufen, gering zu halten, sei daher, die "konsequente Anwendung des Dublin-Prinzips". Bei Umzügen innerhalb Österreichs kann aber wohl nur durch Aufklärungsarbeit gegengesteuert werden.

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