Das Urteil des EGMR gegen die Schweiz ist zwar bemerkenswert, und Grüne, Greenpeace, GLOBAL 2000 etc. sind hocherfreut, aber es bedeutet operativ in der Umsetzung nicht allzu viel. Zunächst sind die rechtlichen Grundlagen zu hinterfragen. Die Menschenrechtskonvention, auf die sich das Urteil begründet, sichert dem Individuum Grundrechte zu und schreibt dem Staat vor, was er in diesem Rahmen nicht tun darf, aber nicht, was er tun muss, was eine deutliche Kompetenzüberschreitung darstellen würde. Deshalb gibt es auch keine operativen Vorgaben, die es logischerweise nicht geben kann, sondern nur allgemein gehaltene und unterschiedlich interpretierbare Leitlinien. Inhaltlich kann kein Land alleine die Welt vor dem „Klimawandel retten“, weil Klima und Wetter grenzüberschreitend sind und solange nicht der gesamte Planet synchron etwas unternimmt, sondern die Probleme nur verlagert werden und die Angelegenheit zum Geschäftsmodell wird, kann nichts bewirkt werden. Außerdem zählt die Schweiz zu jenen Ländern, die ihre Emissionen in jüngster Zeit verringern konnten. Und sehr bedenklich ist die Tatsache, dass Höchstgerichte mit ihren Entscheidungen immer häufiger Regierungsarbeit übernehmen, was dem in Demokratien allgemein anerkannten Prinzip der Gewaltentrennung widerspricht und es sich hier um alles andere als um einen Einzelfall handelt.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Fr, 12.4.2024
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