Das freie Wort

Gendern

Artikel 8 (1) der österreichischen Verfassung: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.“ Da die deutsche Sprache weder ein Binnen-I noch ein * kennt, ist die von Institutionen ohne jegliche Befugnis geforderte und von Medien übernommene neue Gender-Sprache verfassungswidrig. Eigentlich sind alle Verordnungen, Aufrufe und sonstige amtliche Schreiben, die in dieser Form von Volksverblödung ausgestellt sind, ungültig.

Robert Atzinger, Innsbruck

Erschienen am So, 5.9.2021

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