Ich habe wie immer schon sehr früh meine Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) gemacht und mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass man Spenden an Tierschutzvereine im Formular oder online nicht mehr eintragen kann. Es wird dort nur darauf hingewiesen, dass „Spenden an begünstigte Empfänger“ aufgrund einer elektronischen Datenübermittlung berücksichtigt werden, Voraussetzung ist, dass man seinen Namen, Adresse und Geburtsdatum dort bekannt gegeben hat. Ich habe daher alle Vereine, an die ich gespendet habe, angeschrieben und bekam die Mitteilung, dass dieser oder jener davon ausgeschlossen wäre, da er nicht zu den „begünstigten“ Spendeneinrichtungen gezählt wird. Nun habe ich im Internet nach dieser Liste (vergeblich) gesucht und danach mit einer Sachbearbeiterin beim Finanzamt telefoniert, auch diese konnte die Liste nicht finden. Letztendlich habe ich sie doch gefunden (in Google eingeben: Liste der begünstigten Spendeneinrichtungen), sie enthält ca. 500 Einträge, man kann sie im pdf-Format herunterladen. Von den sechs Tierschutzvereinen, an die ich gespendet habe, konnte ich nur einen einzigen „begünstigten“ (!) finden, also ist nur eine einzige meiner Spenden absetzbar. So erspart sich der Staat Geld, wieder einmal bei den Tieren, aber die sind ja laut Gesetz nur eine „Sache“. Und – die tierliebenden Menschen werden noch dazu im Ungewissen gelassen, wer hat schon diese ominöse Liste im Internet gesucht oder auch nur davon gewusst? Trotzdem – Tiere liegen mir am Herzen, und ich werde weiter an alle Vereine spenden, die sich notleidender oder ausgesetzter Tiere annehmen.
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