Aufregung an Schule

Kampf gegen Schwindler mit fragwürdiger Methode

Tirol
27.04.2025 06:00

Spickzettel war gestern, heute steht die Künstliche Intelligenz (KI) Schülern beim Schwindel mit ihrem unendlichen Wissen zur Seite. Doch wie lässt sich das verhindern? Auf jeden Fall nicht so, wie es eine Osttiroler Schule probiert hat ...

Ziemlich irritiert waren Schüler im Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Lienz jüngst über ein Papier, das ihnen im Unterricht vorgelegt wurde. Eine Ehrenerklärung, wie es in der Überschrift heißt. Diese sollten die Jugendlichen unterschreiben und damit – so steht es in der Erklärung geschrieben – „Redlichkeit beim Erbringen eigener Leistungen“ bestätigen.

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Ich weiß um die schwerwiegenden Folgen des oben genannten Gesetzesverstoßes.

Aus der Ehrenerklärung

„Schwerwiegende Folgen“ thematisiert 
Das Papier ist einigermaßen brisant. Zeigt es doch, wie Schulen um das richtige Mittel gegen Künstliche Intelligenz (KI) als Schwindelhilfe ringen. Mit der Ehrenerklärung sollten die Osttiroler Schüler versichern, dass sie Schularbeiten und Tests „ohne fremde Hilfe“ verfasst haben. Weiters sollten sie bestätigen, sich darüber im Klaren zu sein, „dass die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gegen das Gesetz verstößt“. Und um dem ganzen Nachdruck zu verleihen, endet die Erklärung mit den Worten: „Ich weiß um die schwerwiegenden Folgen des oben genannten Gesetzesverstoßes“.

Seine Wirkung hat das Papier nicht verfehlt. Schüler und Eltern sind alarmiert. „Darf die Schule so etwas?“, lautet die berechtigte Frage. Der „Krone“ wurde die Ehrenerklärung zugespielt. Auch der Tiroler Elternverband wurde darüber in Kenntnis gesetzt. Dieser wurde aktiv und hat in anderen Bundesländern sowie bei der Bildungsdirektion nachgefragt. Auf Anfrage hält der Tiroler Elternverband fest: „Ein Vorgehen wie in Lienz ist laut Bundeselternverband in keinem anderen Bundesland in dieser Form bekannt.“

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Das ist schulrechtlich nicht gedeckt. 

Tiroler Bildungsdirektion

Bildungsdirektion stoppt Vorgehen
Der Elternverband lehnt die Maßnahme ab, hält gleichzeitig jedoch fest, dass man auch die Seite von Lehrern und Schulleitern verstehe, wenn man „Problemklassen“ mit anderen Mitteln offenbar nicht mehr beikommen könne. Dennoch: „Es gibt viele andere pädagogisch sinnvolle und mit dem Schulrecht zu harmonisierende Möglichkeiten.“

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Müssen überlegen, wie wir mit dem Thema umgehen.

Roland Rossbacher, Direktor

Auch die Bildungsdirektion sieht es so und erteilt der Osttiroler Ehrenerklärung eine Absage. „So ein Vorgehen ist schulrechtlich nicht gedeckt“, heißt es gegenüber der „Krone“. Die Schule wurde angewiesen, das sofort einzustellen.

Direktor: „Diskussion notwendig“
Die „Krone“ hat auch bei Schulleiter Roland Rossbacher nachgefragt. Den Rüffel der Bildungsdirektion will dieser nicht kommentieren. Die Anweisung sei zur Kenntnis zu nehmen. Allgemein hält der Direktor aber fest, dass das Phänomen immer noch ausgefeilterer Schwindelmöglichkeiten alle Schulen betreffe und eine offene Diskussion darüber notwendig sei: „Wir alle müssen überlegen, wie wir mit dem Thema umgehen.“ Zumindest damit hat der Direktor recht.

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