Millionen-Schulden
Frühwirth hatte Geiger Kreditschädigung und üble Nachrede vorgeworfen, nachdem dieser gegen den Oberst eine Anzeige wegen angeblicher Unrechtmäßigkeiten bei Ermittlungen in der sogenannten Sauna-Affäre eingebracht hatte.
Wie Richterin Karin Binder nun feststellte, machte sich Geiger damit allerdings keine strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens schuldig. "Es sind viele objektive Kriterien da, die einen zu einer Anzeige berechtigen", meinte sie unter Anspielung auf einen zuvor ausführlich besprochenen Evaluierungsbericht der Bundespolizeidirektion Wien. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, Frühwirths Anwältin meldete volle Berufung an.
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