Kein SP-Einspruch?

Bürgerbefragung kann starten!

Oberösterreich
10.12.2007 11:20
„Noch diesen Freitag kann der Landtag die Bürgerbefragung beschließen“, kündigt SP-Klubchef Karl Frais einen Schachzug seiner Fraktion an, der das zähe Prüfungsverfahren für die Unterschriften beschleunigen soll: „Wir verzichten auf das Einspruchsrecht bei unklaren Unterschriften, dann müsste die Zählung in drei Tagen erledigt sein, und der Landtag kann zusammentreten.“

90.542 Unterschriften für die Abhaltung einer Bürgerbefragung hat die SP der Landeswahlbehörde vorgelegt - fast 10.000 mehr als gesetzlich nötig sind. „So viele Unklarheiten, dass wir die Hürde nicht erreichen, kann es gar nicht geben“, meint Frais: „Das Prüfungsverfahren wird so oder so ergeben, dass die Befragung stattfinden muss.“

Strittig ist nur der Zeitpunkt: Laut VP können die Bürger wegen der gesetzlichen Fristen erst nach dem 12. Februar befragt werden, der inoffiziell - denn einen Beschluss der Energie AG-Vollversammlung dafür gibt es noch nicht - als Termin für den Börsegang gilt.

Wie knapp man „hinkommt“, hängt vom Prüfungsverfahren ab: „Wenn es jetzt abgeschlossen und am 14. Dezember eine Sondersitzung des Landtags abgehalten wird, geht sich die Befragung noch vorher aus“, rechnet Frais: „Notfalls geht es auch noch mit einer Sitzung am 17. 12.“

Um das zu erreichen, will die SP auf ihr Einspruchsrecht verzichten: Die Wahlbehörde müsste dann nur die zweifelsfrei gültigen Unterschriften zählen und könnte die unklaren ad acta legen  -zumindest vorläufig. „Um das Gesetz zu erfüllen, können sie auch später geprüft werden“, so Frais. Sobald 81.000 „Eindeutige“ erreicht seien, könne der Landtag die Bürgerbefragung einleiten, schlägt der SP-Klubchef vor.

„Wahlbehörde muss gewissenhaft prüfen“
VP-Landesrat Viktor Sigl hat die Wahlbehörde unter sich, die für die Unterschriftenprüfung zur Volksbefragung zuständig ist.

Herr Landesrat, warum dauert die Zählung der Unterschriften so lange? Bei Landtagswahlen weiß man die Stimmen sofort.
Da werden die Stimmen auch alle am selben Tag vor Wahlkommissionen abgegeben, die sie sofort mit den Wählerlisten vergleichen können. Bei einer Unterschriftensammlung über Monate kann es Fehler geben, die geprüft werden müssen.

Was ist daran im EDV-Zeitalter so kompliziert?
Bei Unklarheiten muss man trotz EDV nachfragen - das kostet Zeit. Es gab schon Probleme mit Doppel-Unterschriften, unleserlichen Eintragungen, fehlenden Adressen und einigem mehr.

Muss man das so genau nehmen? Es kommt doch auf die Gesamtzahl an.
Es ist aber auch das Recht jedes Bürgers, dass wir korrekt und gewissenhaft mit seiner Unterschrift umgehen.

Das ist nicht bloß eine Verzögerungstaktik?
Nein, das ist im Bürgerrechtegesetz so vorgeschrieben.




Foto: Chris Koller

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