Bundesliga im Ticker
Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Ein Angeklagter erbat sich Bedenkzeit, der zweite meldete über seinen Anwalt Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der dritte ließ erklären: "Fünf Jahre sind zu hoch." Er werde in Strafberufung gehen.
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