Abgewiesen

Elsner-Beschwerde vom VfGH abgewiesen

Österreich
25.10.2007 14:02
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag zwei Beschwerden des im BAWAG-Prozess angeklagten Ex-Generaldirektor Helmut Elsner abgewiesen. Im Zusammenhang mit seiner Auslieferung von Frankreich nach Österreich im Februar dieses Jahres hatte der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) eine Beschwerde Elsners wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen, der VfGH bestätigte nun diese Entscheidung. Auch in der Frage, wann sich Elsner einer anstehenden Operation unterziehe, fiel eine Entscheidung: Der Eingriff soll in der verhandlungsfreien Zeit - also im November oder Dezember - vorgenommen werden.

Elsner hatte angegeben, seine Auslieferung sei trotz seiner massiven gesundheitlichen Probleme und trotz gegenteiliger Entscheidungen französischer Gerichte durchgeführt worden. Im Ambulanz-Jet sei er ohne gesetzliche Grundlage festgehalten worden. "Die Rekonstruktion der Abläufe durch den VfGH ergab, dass es sich um Akte der Gerichtsbarkeit handelt und für eine Überschreitung der richterlichen Befehle durch ein Verwaltungsorgan keine Anhaltspunkte bestehen", heißt es in einer Presseinformation des VfGH.

Weiters wurde eine Beschwerde Elsners wegen der Verletzung des "fair trial" (faires Verfahren) im Vorfeld des Strafprozesses abgewiesen. Elsner hatte beim UVS eine Maßnahmenbeschwerde wegen "wiederkehrender Weitergabe streng vertraulicher und dem Amtsgeheimnis unterliegender Informationen und Aktenbestandteile" an Printmedien eingebracht.

Über eine dritte Beschwerde von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner im Zusammenhang mit der Vorführung zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Banken-U-Ausschuss, Anm.) hat der VfGH noch nicht entschieden. Elsner war nach seiner Auslieferung aus Frankreich nach Österreich in Untersuchungshaft gekommen und mehrmals als Auskunftsperson zum parlamentarischen U-Ausschuss vorgeführt worden.

Elsners Anwalt Wolfgang Schubert wollte die zwei abweisenden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu seinem Mandanten noch nicht kommentieren. Er wolle zunächst den Inhalt der Entscheidungen lesen, kündigte er Donnerstagvormittag am Rande des BAWAG-Prozesses in einer Pause an.

Elsner-OP in verhandlungsfreier Zeit
Der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird nicht während des laufenden BAWAG-Prozesses operiert. Der Eingriff soll in der verhandlungsfreien Zeit - also Ende November oder im Dezember - vorgenommen werden. Das gab Major Josef Gramm von der Justizanstalt Josefstadt am Donnerstag bekannt.

"Es gibt keine Gefahr im Verzug", erläuterte Gramm. Elsner leide zwar an einem urologischen Problem, "das in seinem Alter jeden zweiten Mann betrifft". Von den von Elsners Anwalt Wolfgang Schubert behaupteten Auswirkungen - der 72-Jährige soll demnach in seiner Zelle kaum mehr Schlaf finden -, die laut Schubert eine sofortige Operation geboten erscheinen lassen, sei ihm nichts zu Ohren gekommen, sagte Gramm.

Die Justizanstalt möchte daher die mehrwöchige Verhandlungspause im BAWAG-Verfahren abwarten, ehe der "Routineeingriff" vorgenommen wird. Ob Elsner einen Privatarzt beiziehen darf und wo die OP durchgeführt wird, soll am kommenden Montag bei einem Gespräch zwischen der Vollzugsdirektion, der Anstaltsleitung und medizinischen Fachleuten geklärt werden.

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