Zuvor hatte ihn Richterin Claudia Bandion-Ortner gefragt, ob er es in Ordnung finde, dass sich die damalige Nationalbank-Vizegouverneurin Gertrude Tumpel-Gugerell kurz vor einer OeNB-Prüfung der BAWAG von der Bank zu den Salzburger Festspielen einladen habe lassen.
Nur kurz wurde bei Grassers Zeugeneinvernahme der gemeinsame Yacht-Ausflug mit Wolfgang Flöttl im Mittelmeer gestreift, zu dem der Bankier Julius Meinl V. im August 2005 eingeladen hatte. "Ich werde Sie nicht fragen, was Sie auf dem Schiff gemacht haben", meinte die Richterin, interessant sei für sie nur, ob es damals Gespräche über die BAWAG gegeben habe? "Nein", antwortete Grasser, "die anderen Dinge hätte ich Ihnen ohnehin nicht erzählt". Grasser war damals auf Einladung von Meinl auf dessen Yacht mit seiner damaligen Verlobten und jetzigen Ehefrau Fiona.
Ausführlicher plauderte Wolfgang Flöttl von dem gemeinsamen Yacht-Ausflug: Weil er so leicht seekrank werde, habe Meinl versprochen, dass das Boot nicht weit von der Küste entfernt kreuze. Grasser und seine damalige Verlobte seien sportlichen Aktivitäten nachgegangen, er habe sie nur beim Mittag- und Abendessen gesehen. Zu geschäftlichen Gesprächen sei es auf dem Boot nicht gekommen, versicherte der Angeklagte.
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