Trotz Rückfallgefahr
Haftverlängerung für Vergewaltiger abgelehnt
Der Mann war als "Vergewaltiger von Vall d'Hebron" in die spanische Kriminalgeschichte eingegangen - benannt nach dem Stadtteil von Barcelona, in dem er seine Verbrechen begangen hatte. Er wurde wegen 16 Vergewaltigungen und einer Serie weiterer Sexualdelikte zu insgesamt 311 Jahren Haft verurteilt. Davon musste er nach spanischem Recht 20 Jahre verbüßen. Diese Zeit läuft - nach Abzug von Hafterleichterungen - am Samstag ab.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es im spanischen Recht keine Bestimmung gebe, die eine Verlängerung der Haftzeit zulasse. Der Mann war 1987 erstmals wegen eines Sexualverbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt und drei Jahre später aus dem Gefängnis entlassen worden. Zehn Tage nach seiner Freilassung begann er seine Serie von Vergewaltigungen.
Symbolbild
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