Ungewöhnlich dagegen die Wünsche von Eltern aus dem Salzkammergut und Linz. Hier wollen Eltern, dass ihre Kinder die Klasse wiederholen, obwohl sie aufsteigen dürften. „Bei der Volksschülerin aus dem Salzkammergut will sich die Mutter erst im Herbst entscheiden. Da es eine kleine Schule ist, geht das leichter“, so Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer. Und auch jener 14-Jährige, der sich sein Hauptschul-Abschluss-Zeugnis mit acht Fünfern verbessern möchte, hat das Recht darauf, freiwillig zu wiederholen. Er darf also nicht ins Poly gezwungen werden.
Problematisch wird im Herbst die Umsetzung der Teilung von ersten Klassen ab dem 25. Schüler in elf Gymnasien: Es wurden zu wenige Lehrer zugeteilt…
Testanzahl: Zu kämpfen hatte die dritte Klasse einer Hauptschule in Steyr-Land in einer Woche mit gleich drei Tests und einer Schularbeit: rechtlich gedeckt! Pro Woche dürfen sogar zwei Schularbeiten geschrieben werden, Prüfungen sowieso unbegrenzt. Verboten sind mehrere Tests oder ein Test und eine Schularbeit am selben Tag.
Ersatzlehrer: Mit einem Ersatzlehrer mussten Schüler aus Steyr-Land bei einer Schularbeit auskommen, weil ihre Lehrerin auf Landschulwoche war. Aus Sicht unseres Experten nicht ideal, weil die eigenen Lehrer besser auf die Kinder eingehen können. Dennoch ist es möglich, denn umgekehrt haben die Schüler Anspruch auf den Termin.
Förderung: Über zu wenig Förder-Möglichkeiten beschwerten sich mehrere Eltern. Grundsätzlich steht im Pflichtschulbereich jedem Kind bei Bedarf Förderunterricht zu. Aber auch an einer HTL, wo von vier Physik-Tests drei wiederholt werden mussten, weil zu viele Schüler durchfielen, gibt es das Recht auf eine schulinterne Förderung.
Schulwechsel: Die Schule wechseln möchte ein Gymnasiast (17) aus Linz: Er muss wiederholen, käme aber in eine Klasse mit Latein als Wahlfach, obwohl er bisher nur Französisch hatte. Zwei Jahre Latein seiner Mitschüler kann er nicht mehr aufholen: Stellt er ein Aufnahmegesuch an eine öffentliche Schule, besteht hier Aufnahmezwang!
Recht auf Test: Eine Linzer AHS-Schülerin soll in Spanisch ein „Genügend“ bekommen, die Lehrerin verweigert ihr aber eine Prüfung. Geht nicht! Jeder hat das Recht auf eine mündliche Prüfung pro Halbjahr. Im Bezirk Braunau musste dafür eine Schülerin einen Test nachholen, sie war krank: Note gilt nicht, Tests dürfen nur mündlich nachgeholt werden!
Methodenwahl: Ein HS-Lehrer aus dem Innkreis muss 2000 Euro Strafe zahlen, weil er nach der österreichischen Methodenfreiheit unterrichtet. Zwar ist diese Lehrart gesetzlich erlaubt, doch an den zeitlichen Lehrplan und den vorgeschriebenen Lehrstoff müssen sich unsere Lehrer trotzdem halten. Wer aber seine Wochenpläne der Schule nicht vorlegt, wird gestraft.
Schullehrplan: Eine Mutter aus dem Bezirk Grieskirchen sorgt sich ums Niveau an der Schule ihres Sohnes (13): „Seit Monaten werden nur Gleichungen gerechnet. Bei der Schularbeit kamen Beispiele mit Zylindern und Kreisen!“ Schulinspektor Rudolf Mattle: „Es darf nur Gelehrtes geprüft werden.“ Geht beim Stoff sichtlich nichts weiter, Lehrer und Direktor kontaktieren.
Behinderung: Ein 10-jähriger Hauptschüler aus Wels ist erschüttert: Wegen seiner Behinderung und motorischer Schwierigkeiten droht ihm in Werken ein 5er. Keine Angst: Wegen Handarbeiten muss, mit ärztlichem Attest, niemand wiederholen! Auch Legastheniker haben es im Unterricht nicht einfach. Doch Fehler wegen ihrer Schwäche müssen milder beurteilt werden.
Umschulung: Zwei Kinder aus einer Klasse in Linz-Land wollen nicht in ihre Sprengel-Hauptschule gehen. Die Anträge wurden abgelehnt, weil sonst die Klassen in der Sprengel-Hauptschule nicht geteilt werden können. „Bei Umschulungen entscheidet die Gemeinde. Man kann berufen, aber diese Entscheidung ist dann bindend“, so LSR-Präsident Fritz Enzenhofer.
Foto: Horst Einöder
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