Dem Hilfswerk zufolge würden die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege pro Betreuungsfall an die 4.500 Euro im Monat betragen. Mann wolle sich daher künftig auf die Beratung konzentrieren und als Vermittler von selbstständigen Hilfskräften auftreten.
Auch in der Vergangenheit hatte das Hilfswerk aus Kostengründen keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angeboten. Der Grund dafür war damals wie heute derselbe: Alle Mitarbeiter - egal welche Tätigkeit sie ausüben - fallen unter den Kollektivvertrag der sozialen Trägerorganisationen und müssen dementsprechend entlohnt werden.
Beim In-Kraft-Treten des nein Hausbetreuungsgesetzes am 1. Juli bleibt der Kollektivvertrag vom Gesetz unangetastet. Und eine eigene Regelung mit niedrigeren Stundenlöhnen für Arbeitskräfte in der Rund- um-die-Uhr-Betreuung wird von der Gewerkschaft der Privatangestellten kategorisch abgelehnt.
Walter Marschitz vom Österreichischen Hilfswerk geht aber ohnehin davon aus, dass „das Selbstständigenmodell zum Regelfall wird“. Das Hilfswerk werde daher auch nach dem 1. Juli keine Mitarbeiter für 24-Stunden-Betreuung engagieren. Man plane vielmehr, sich auf die Beratung zu konzentrieren und als Vermittler von selbstständigen Hilfskräften aufzutreten, so Marschitz.
Auch Caritas-Präsident Franz Küberl teilte die Einschätzung des Hilfswerks. Auch er meinte, es sei „wahnsinnig schwierig“, den betroffenen Menschen unter den gegenwärtig gültigen Rahmenbedingungen im Bereich der Rund-um-die-Uhr-Betreuung ein attraktives Angebot zu machen.
Patientenanwalt für Verlängerung der Amnestie-Regelung
Im Radio Ö1 erklärte Bachinger, die Neuregelung der 24-Stunden-Betreuung im privaten Bereich sei zu kompliziert. Man müsse der betroffenen Bevölkerung Zeit geben, um sich auf die neue Situation einzustellen. Bachinger: „Ich denke, es vergibt sich niemand etwas, wenn man die bestehende Regelung jetzt noch auf dieses eine halbe Jahr verlängert.“ Vieles sei noch immer unklar, so Bachinger.
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