Als Motiv für die Bluttat gab der Angeklagte an, von seinem späteren Opfer "sexuell belästigt" worden zu sein. Er lockte den Obdachlosen unter einem Vorwand auf einen Parkplatz und schlug ihn mit einem 1,1 Kilogramm schweren Stein nieder. Dann schleuderte er diesen noch mehrfach gegen den Kopf des nur mehr röchelnden Opfers, ehe er mit einem Steakmesser mehrfach zustach.
Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig gegen den Angeklagten aus. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
Symbolbild
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