Im Pflege-Streit konnten die Bedenken Buchingers bezüglich der Möglichkeit der selbstständigen Ausübung der Betreuungstätigkeit sowie bei der Qualitätssicherung ausgeräumt werden. Die Selbstständigkeit werde immer wieder zu überprüfen sein, sagte Bartenstein, das freie Gewerbe der Personenbetreuung wurde „genauer gefasst“. Die Qualität sieht er durch die „Informationspflicht“ gegenüber Hilfsorganisationen und Ärzten gewährleistet.
Sowohl angestellte Pfleger als auch selbstständige
Das Hausbetreuungsgesetz gilt für Personen ab Pflegestufe 3, sowie für jene in Pflegestufe 1 und 2, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. Für alle anderen kommt das Hausangestelltengesetz zur Anwendung. Das Gesetz sieht für die Betreuung einerseits die unselbstständige Tätigkeit wie auch die selbstständige Ausübung in Rahmen eines freien Gewerbes vor.
Verhandlungen mit Ländern noch aussständig
Eine Förderung der Betreuung daheim soll es ab Pflegestufe fünf geben. Die Finanzierung muss noch mit den Ländern ausverhandelt werden. Buchinger will eine Einigung noch vor Auslaufen der Amnestieregelung Ende Juni zu Stande bringen.
„Hackler-Regelung“ bis 2010 verlängert
Beschlossen wurde am Mittwoch auch die Entschärfung der Pensionsreform. Konkret wird die „Hackler-Regelung“ bis 2010 verlängert, die Abschläge für die Frühpension werden auf 2,1 Prozent halbiert. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter zudem künftig schon vor Dienstantritt bei der Sozialversicherung anmelden, um Schwarzarbeit zu vermeiden. Derzeit gibt es dafür eine Frist von sieben Tagen.
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