Kdolsky sprach von einer "rechtsproblematischen Weistung", die sie nun außer Kraft habe setzen lassen. Ihre eigene neue Weisung werde es ermöglichen, die derzeit geltende Grenze von 14.600 Euro durchgehend zu überwachen.
Rund jeder fünfte Bezieher wird geprüft
Dass dies bei den früheren Fällen nicht geschieht, begründete die Ministerin einerseits mit fehlenden Daten, andererseits mit dem enormen Verwaltungsaufwand, der dafür nötig wäre. Daher werden nur rund 20 Prozent der Fälle geprüft.
Zurückgefordert werden das Kindergeld bzw. der Zuschuss zum Kindergeld, wenn es zu einer "exorbitanten" Überschreitung der Zuverdienstgrenze gekommen ist. Unter exorbitant versteht Kdolsky 15 Prozent. Bedacht genommen werde nur auf Härtefälle, wenn das aktuelle Einkommen eine Rückzahlung nicht ermögliche.
Kdolsky: Zuverdienstgrenze bleibt
Eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze lehnte Kdolsky neuerlich ab. Diese ergäbe eine Mehrbelastung von 300 Millionen Euro pro Jahr für den Familienlastenausgleichsfonds: "Das habe ich nicht."
Die SPÖ zeigte sich skeptisch bezüglich der nachträglichen Überprüfung. Der Verwaltungsaufwand dafür würde allein im Jahr 2002 rund 580.000 Euro betragen, sagte Staatssekretärin Silhavy. Die Grünen kritisierten das "Lotteriesystem", dies sei der "Gipfel der Willkür", so Familiensprecherin Mandak. Für die FPÖ ist die nachträgliche Prüfung unzulässig. Familiensprecherin Rosenkranz forderte die gänzliche Abschaffung der Zuverdienstgrenze.
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