Gewinnen mit Krone+
Die Aussagen der Buben wurden dem Gericht am Freitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf Video vorgespielt. Gerade für die bei der Einvernahme 13-jährigen Burschen sei es sicher nicht leicht gewesen, solche Vorfälle zuzugeben. Deshalb bestehe auch kein Grund anzunehmen, dass sie den Angeklagten ungerechtfertigt belastet hätten, meinte Richter Friedrich in der Urteilsbegründung.
Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der Innsbrucker freigesprochen. Ob eine Vergewaltigung stattgefunden habe, könne man nicht mit Sicherheit sagen, deshalb entschied der Richter im Zweifel für den Angeklagten. Der Strafrahmen für schweren sexuellen Missbrauch bewegt sich zwischen einem und zehn Jahren.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.