20.12.2017 06:00 |

"Krone"-Ombudsfrau

Trotz Obsorge hat Tante kein Recht auf Beihilfe!

Ein Kind, für das der Staat keine Familienbeihilfe zahlt, auch das gibt es. Eine Wienerin trägt für ihren Neffen in der Steiermark die Obsorge, sie kümmert sich um sein Wohlergehen und holt ihn regelmäßig nach Hause. Was auch Kosten verursacht. Aber ein Anrecht auf die Unterstützung hat die Leserin nicht!

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Die Eltern konnten sich nicht um den Buben kümmern, deshalb lebt er in einer steirischen Wohngemeinschaft. Nach dem Tod der Großmutter hat Sylvia F. in Wien seine Obsorge übernommen. Die Leserin ermöglicht dem 13-Jährigen regelmäßig Heimatbesuche in Wien. Dabei entstehen natürlich auch Kosten, etwa für Zugtickets oder Freizeitaktivitäten. Mit ihrem geringen Einkommen kann sie die Kosten auf Dauer nicht selbst tragen. Deshalb beantragte sie Familienbeihilfe, die zuvor auch schon die Oma bezog. Ihr erster Antrag wurde abgelehnt, weil Frau F. da noch nicht offiziell die Obsorge hatte. "Dann habe ich neuerlich angesucht und erhielt wieder eine Ablehnung", so die Wienerin. Begründung: Der Bub sei fremduntergebracht, weshalb keine Haushaltszugehörigkeit gegeben sei. Ihre Beschwerde wurde abgewiesen, also bat sie die Ombudsfrau um Hilfe.

Laut Finanzministerium entspricht die Abweisung der gültigen Rechtslage.

Frau F. ist laut Jugendamt aber eine wichtige Bezugsperson für den Buben und kümmert sich um sein Wohlbefinden - doch das zählt vor dem Gesetz genauso wenig wie die Tatsache, dass die Oma die Beihilfe sehr wohl erhielt. Übrig bleiben also eine fürsorgliche Tante und ihr Neffe, für den es keine Beihilfe gibt. Gibt es hier vielleicht doch noch eine menschliche Lösung?

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