Urteil in Wien

Ein Messie als Partner ist ein Scheidungsgrund

Österreich
20.11.2017 08:55

Der Oberste Gerichtshof sieht zu viel Müll in der Wohnung als Eheverfehlung an. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor. Eine Frau bekam Recht, als sie wegen "beharrlicher und unzumutbarer Vermüllung" die Scheidung einreichte.

Grundsätzlich haben Ehepaare gemeinsam zu wohnen. Wer auszieht, begeht daher eine Eheverfehlung. Das kann die Scheidung auslösen und auch Nachteile beim Unterhaltsrecht nach sich ziehen.

Scheidung wegen Vermüllung der Wohnung
Wie die "Presse" berichtet, hat nun eine Frau in Wien die Scheidung eingereicht, obwohl sie die gemeinsame Wohnung verlassen hat. Der Grund: Ihr Mann ist ein Messie. Der OGH hat zwar noch einmal betont, dass Eheleute grundsätzlich zusammenwohnen müssen, gab der Frau aber dennoch Recht. "Das Verschulden des Verlassenden kann ausgeschlossen sein, wenn das Verlassen der Ehewohnung eine entschuldbare Reaktionshandlung auf schwerwiegende Eheverfehlungen des Partners darstellt."

Die "beharrliche und unzumutbare Vermüllung der ehelichen Wohnung" durch den Mann sei eine solche schwerwiegende Eheverfehlung, so der OGH. Diese Verfehlung sei auch nicht verfristet, weil sie einen Dauerzustand darstellt.

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