Kurze Laufzeit

EU-Führerschein gilt maximal 15 Jahre

Ausland
14.12.2006 19:23
Europäische Autofahrer müssen künftig alle zehn bis fünfzehn Jahre ihren Führerschein verlängern, und die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können an diesen eigentlich rein administrativen Akt auch Tests zur körperlichen und geistigen Befähigung anhängen. Mit dem Beschluss im EU-Parlament in Straßburg vom Donnerstag hat die neue EU-Führerscheinrichtlinie ihre letzte Hürde genommen.
Bereits im März wurde die neue Richtlinie von den EU-Verkehrsministern angenommen. Die Führerschein-Richtlinie muss bis 2012 umgesetzt werden. Erst in 26 Jahren müssen alle in Umlauf befindlichen Führerscheine gegen die neuen Karten umgetauscht sein.


Derzeit gibt es EU-weit 110 verschiedene Führerscheine. Diese werden mit der neuen Richtlinie vereinheitlicht. Das soll den so genannten "Führerscheintourismus" eindämmen. Derzeit holen sich EU-Bürger, denen ihr Führerschein entzogen wurde, in anderen Mitgliedstaaten einen neuen. Eine europaweite Datenbank soll dies künftig unterbinden.


Starke Motorräder erst ab 24
Für Mopeds sowie die "Mopedcars" wird es künftig einen verpflichtenden Führerschein geben, der auch an gewisse Anforderungen - in Österreich u. a. eine amtsärztliche Untersuchung - gebunden sein kann. Das Mindestalter für die Moped-Lenkberechtigung wird in der Richtlinie grundsätzlich mit 16 Jahren festgelegt. Die Mitgliedstaaten können dies jedoch auf 14 Jahre herab- bzw. auf 18 Jahre hinaufsetzen.


Schwere Motorräder darf man nach einem neuen Stufenmodell erst ab 24 Jahren auflagenfrei fahren. Dieses Alter liegt in Österreich derzeit bei 21 Jahren. Jüngere Fahrer müssen künftig Fahrpraxis mit leichten Maschinen und weitere Prüfungen vorweisen. Lkw- und Busfahrer müssen sich alle fünf Jahre einem Gesundheits-Check unterziehen, ihre Führerscheine sind auch auf fünf Jahre begrenzt.
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