AK half

Falsches Gutachten für Pflegestufe

Oberösterreich
11.09.2017 16:51

Ein laut AK "haarsträubend falsches Gutachten" brachte eine Innviertler Familie um ihr zustehendes Pflegegeld. Sie hatten für ihre psychisch kranke Tochter eine Erhöhung beantragt, was von der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt wurde. Bis nach einer Klage nun ein neues Gutachten den Pflegebedarf nachwies.

Die Familie hatte für die Tochter Pflegegeld der Stufe 1 bekommen, wegen des Aufwandes wurde eine Erhöhung beantragt - was die PVA ablehnte. Begründung: Der vom Gutachter ermittelte Pflegebedarf von 95 Stunden reiche nicht aus, um die Pflegestufe zu erhöhen. 95 Stunden sind genau der Grenzwert zwischen den Pflegestufen 1 und 2.

Rechtsexperte erkannte falsche Einstufung
Die Eltern wandten sich schließlich an die Arbeiterkammer, wo einem Rechtsexperten sofort klar war, dass die Einstufung des jungen Pflegefalls nicht stimmen konnte. Er kam bei der Berechnung des Pflegebedarfs auf 174 Stunden (!), um 79 Stunden mehr, als von der PVA anerkannt worden war. Die AK klagte daraufhin beim Arbeits- und Sozialgericht, das ein neues Gutachten in Auftrag gab. Erst da war die PVA bereit, ihren Bescheid entsprechend abzuändern - und zwar auf Pflegestufe 4. Rückwirkend für ein Jahr bekommen die Innviertler Eltern nun monatlich etwa 520 Euro mehr als bisher.

"Gutachter geben oft haarsträubende Einschätzungen ab!"
"Immer wieder kommt es vor, dass Gutachter haarsträubende Einschätzungen abgeben - nicht selten sogar, ohne die betroffene Person genauer zu untersuchen", kritisiert AK-Präsident Johann Kalliauer die gängige Praxis und kündigte an, dass die AK den Gutachtern und Sachverständigen künftig genauer auf die Finger schauen werde: "Denn das ist kein Einzelfall!"

Johann Haginger / Kronen Zeitung

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