Abschiebungsprobleme

6493 Asylwerber heuer in Österreich untergetaucht

Österreich
23.12.2016 06:21

Immer mehr Details zum Berlin-Attentäter Anis Amri kommen ans Licht - und das allgemeine Entsetzen wird immer größer. Warum wurde der amtsbekannte Tunesier nicht abgeschoben? Die offizielle Antwort: Sein Heimatland hatte ihn nicht als Staatsangehörigen anerkannt - ein Problem, das auch unsere Experten kennen.

Laut aktuellen Zahlen sind allein heuer in Österreich in den ersten elf Monaten 6493 Antragsteller noch während des laufenden Asylverfahrens untergetaucht. Zahlen, die genauso wenig beruhigen, wie jene der potenziellen Dschihadisten, die sich derzeit laut Verfassungsschutz in unserem Land aufhalten. An die 300 sollen es sein.

In einem in der Vorwoche veröffentlichten Bericht übte der Rechnungshof harte Kritik an der Abschiebepraxis in Österreich. Demnach sei zwischen 2010 und 2014 der Anteil der Personen, gegen die negative Asylbescheide erlassen, aber keine Abschiebungen dokumentiert wurden, von 54 auf 57 Prozent angestiegen. Es handelt sich um insgesamt 39.370 Personen, die untergetaucht sind bzw. über deren Verbleib laut RH-Kritik keine zuverlässigen Informationen existieren.

Sobotka: "Inakzeptabel"
Eines wollen die heimischen Asyl-Experten vorab klarstellen: Ein Auslieferungsabkommen mit einem Land ist keine Garantie bzw. keine Voraussetzung für eine Abschiebung. Ein derartiges Abkommen kann helfen, muss aber nicht - wie man leider viel zu oft auch von österreichischer Seite feststellen muss. "Dass Staaten Asylwerber nicht zurücknehmen, ist inakzeptabel. Genauso, dass Migranten trotz Ausreisebescheid nicht gehen wollen. Deshalb dränge ich seit Oktober auf ein Gesetz mit Strafen in solchen Fällen", so Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP).

Wie schwierig bzw. auch erfolglos dies ablaufen kann, sieht man am aktuellen Fall des flüchtigen mutmaßlichen Berlin-Attentäters: Ohne Dokumente 2015 in Deutschland eingereist, konnte er nicht wie geplant abgeschoben werden. Sein Heimatland Tunesien stritt bislang stets ab, dass er ein Staatsbürger sei.

Staaten müssen Heimreisezertifikate ausstellen
Auch für unsere zuständigen Behörden ist das eines der Hauptprobleme. Abgelehnte Asylwerber (die nicht ins Dublin-Verfahren gelangen) können nur dann in ihre Heimat abgeschoben werden, wenn die jeweiligen Botschaften sogenannte Heimreisezertifikate ausstellen. Eine Kooperation, die einige Länder (allen voran Marokko, Algerien, Nigeria) nur ungern eingehen - sie bestehen meist darauf, dass die Staatsangehörigkeit dokumentarisch belegt ist. Oftmals ist das sehr schwierig, da die meisten Illegalen keine oder nur gefälschte Papiere besitzen.

Kurios: Bis die Angelegenheit mit der Botschaft geklärt ist, kann sich der abgelehnte Asylwerber frei bewegen. Eine Schubhaft ist rechtlich nur dann möglich, wenn ein Auslieferungsdatum angesetzt ist. Dass nur wenige Flüchtlinge aber auf die endgültige Entscheidung und ihre mögliche Abschiebung warten, ist wenig überraschend.

Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung

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