18.10.2016 13:53 |

Nur 9 Monate bedingt

Baby auf Straße gelegt: Keine Haft für Asylwerber

Es waren dramatische Szenen, die sich Anfang Juni auf der Siemensstraße im Wiener Bezirk Floridsdorf abspielten. Ein 27-jähriger Asylwerber, der aufgrund aggressiven Verhaltens und Trunkenheit des Asylheims verwiesen werden sollte, verlor plötzlich die Nerven, nahm seine kleine Tochter aus dem Kinderwagen, rannte mit ihr auf die stark befahrene Straße und legte das Baby mitten auf der Fahrbahn ab. Dafür wurde der Angeklagte am Dienstag zu neun Monaten bedingt verurteilt.

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Der Mann war mit seiner Ehefrau und der kleinen Tochter in einer Flüchtlingsunterkunft in Floridsdorf untergebracht. Dort fasste er zunächst ein Hausverbot aus, als er am Tattag mit einer Bierdose in der Hand und sichtlich angetrunken bei einer Grillfeier erschien. Daraufhin wurde er zunächst gegenüber Betreuern ausfällig und aggressiv. Seine danach folgende Wegweisung bewirkte bei dem 27-Jährigen offenbar einen zusätzlichen Aggressionsschub.

Der Mann nahm das Kleinkind aus dem Kinderwagen, lief damit Richtung Straße und legte es auf die Fahrbahn. "Er wollte das Kind fotografieren, als Protest gegen seinen Rauswurf", sagte sein Verteidiger vor Gericht.

Polizist: "Vater wollte mich wegdrängen"
Polizeibeamte trafen nur kurze Zeit später vor Ort ein und konnten die Kleine noch rechtzeitig bergen. Das Mädchen habe sich "ein paar Sekunden" auf der Fahrbahn befunden, herannahende Autos hätten sich "eingebremst", sagte jener Beamte, der das Kind aufgehoben hatte. Der Vater, der ein bis zwei Meter danebenstand und unverständliche Worte schrie, habe ihn wegdrängen wollen, berichtete der Zeuge weiter.

Der 27-Jährige, der stets bestritt, dass für seine Tochter Lebensgefahr bestanden hatte, wurde schließlich wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Beschuldigte nahm die Strafe nach Rücksprache mit seinem Anwalt an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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