"Krone"-Ombudsfrau

Parkstrafen: Teures Andenken an Kroatien-Urlaub

Ombudsfrau
27.09.2016 13:35

Im Ausland einen Strafzettel zu erhalten ist schon unangenehm genug. Wenn dann aber der zugehörige Erlagschein wegen fehlender Angaben auch noch unbezahlbar ist, kann es teuer werden. Familie B. aus Oberösterreich hat diese Erfahrung gemacht: Ihre 10-Euro-Parkstrafe aus dem Kroatien-Urlaub hat sich mittlerweile in eine Forderung über 75 Euro verwandelt.

Es ist ein spätes und besonders unangenehmes Andenken, das Stefanie und Grégoire B. an ihren letzten Urlaub in Kroatien im April 2015 erhalten haben. Damals hatte das Ehepaar die erlaubte Parkzeit überschritten und dafür einen Strafzettel kassiert. "Umgerechnet 10 Euro wären dafür zu bezahlen gewesen. Wir haben leider den Fehler gemacht und nicht gleich vor Ort eingezahlt, sondern den Erlagschein mitgenommen, um ihn von Österreich aus zu überweisen", erinnert sich Stefanie B.

Zu Hause haben die Urlauber dann bemerkt, dass auf dem Zahlschein kein BIC - die ehemalige Bankleitzahl - angegeben ist. Und ohne diesen Code ist eine Überweisung ins Ausland nicht möglich. "Wir haben deshalb eine E-Mail an die auf dem Zahlschein angegebene Adresse geschickt, mit der Bitte, uns diese Infos für die Überweisung bekannt zu geben", so Frau B. weiter. Auch telefonisch hat Familie B. versucht, die Parkfirma im kroatischen Split zu erreichen - ohne Erfolg. Monate später flatterte - quasi als Antwort - eine Zahlungsaufforderung über 75 Euro von einer Firma in Großbritannien ins Haus. Dagegen haben die Oberösterreicher Einspruch erhoben. Dieser wurde abgelehnt: "Wir finden die erhöhte Strafe nicht gerechtfertigt, da wir ursprünglich willens waren zu bezahlen."

Beim ARBÖ kennt man den Ärger gut. Monatlich bis zu 15 Autofahrer, denen es genauso ergangen ist, melden sich beim Autofahrerbund. Die Rechtslage ist bislang unklar und damit ist auch fraglich, ob der Betrag in Österreich eingeklagt bzw. von heimischen Behörden vollstreckt werden kann. Wer sich möglichen weiteren Ärger ersparen will, dem bleibt nur die Bezahlung der 75 Euro.

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