Sauna-Affäre

Drei Monate bedingt für Polizeihofrat Geiger

Österreich
01.09.2006 07:09
Am Donnerstag dürfte im Wiener Straflandesgericht die Bilderbuch-Karriere von Ernst Geiger, dem Leiter der Wiener Kriminalpolizeilichen Abteilung, zu Ende gegangen sein. Der Kriminalist wurde in der "Sauna-Affäre" wegen Verletzung eines Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Ainedter meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass Geiger am 10. März 2006 bei einem Treffen im Cafe "Schottenring" seinem Freund Wolfgang B. den Termin für eine für denselben Abend in dessen Etablissement geplante Razzia verraten hatte.

Ergebnisse der Handy-Überwachung belasten Geiger
Wolfgang B. war Geschäftsführer einer so genannten Erlebnis-Sauna, die der Staatsanwalt als "straff durchorganisiertes Bordell" bezeichnete. Der Vorsitzende verwies in der Urteilsbegründung auf die Ergebnisse einer Telefonüberwachung - das Mobiltelefon des unter Menschenhandel-Verdachts stehenden Wolfgang B. wurde seit Monaten abgehört, auch dessen Gespräche mit Geiger wurden mitgeschnitten -, mit der Geigers Verantwortung "nicht vereinbar" sei. Dieser hatte bis zuletzt beteuert: "Ich habe diese angekündigte Razzia nicht verraten! Auch keine davor, keine danach!"

Keine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs
Die Anklage hatte auf Amtsmissbrauch gelautet, doch gestand das Gericht dem Beschuldigten zu, nicht mit dem gezielten Vorsatz auf Schädigung der Republik in ihrem Recht auf ordnungsgemäße Vornahme von Amtsgeschäften gehandelt zu haben. Er wurde daher wegen des gelinderen Delikts "Verletzung des Amtsgeheimnisses" schuldig erkannt.

Weitere Polizeiarbeit Geigers ist möglich
Mildernd wurden Geigers Unbescholtenheit sowie der Umstand heran gezogen, "dass die Tat in auffallendem Missverhältnis zu Ihrem bisherigen Lebenswandel steht", wie der Richter formulierte. Mit dem Urteil ist für Geiger nicht der automatische Amtsverlust verbunden. Über die dienstrechtlichen Konsequenzen muss die Disziplinarbehörde entscheiden, der mehrere Möglichkeiten - Kürzung der Bezüge, Verhängung einer Geldbuße oder Entlassung - offen stehen.

Entlastungszeuge offenbar nicht glaubwürdig
Wolfgang B. - der Betreiber jener Erlebnis-Sauna - hatte den suspendierten Wiener Kripo-Chef Geiger am Donnerstag entlastet. Geiger habe ihm nicht - wie von der Anklage behauptet - den Termin für eine geplante Polizeirazzia verraten, hatte der Mann betont. Das hat den Schöffensenat offensichtlich nicht überzeugt.

„Die Spatzen haben das längst von den Dächern gepfiffen“, hatte Wolfgang B. berichtet. Schon Tage vorher hätte er aus unterschiedlichen Quellen von der geplanten Polizeiaktion erfahren. Als er ersucht wurde, diese Informanten zu nennen, verwies der ehemalige Sauna-Betreiber auf „zwei Mädchen und einige Stammgäste. Ich weiß bis heute nicht, wie die heißen. Die haben Pseudonamen, die treiben sich in der Szene herum“.

Sauna-Betreiber war nur bei Geiger, um sich auszuweinen
Beim damaligen interimistischen Leiter der Kriminalpolizeilichen Abteilung hätte er sich angesichts der im Übermaß und seiner Ansicht nach ungerechtfertigten Polizeikontrollen in seinem Etablissement „ausgeweint“. Im Vorjahr hätte er zudem erfahren, die „Konkurrenz aus der Gürtel-Szene“ wolle ihn fertig machen. „Die Situation war für mich beängstigend. Ich habe Schutz wollen“, meinte Wolfgang B.

Foto: Andi Schiel

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele